BVerfG: Sorgerechtsentziehung ohne hinreichende Feststellung einer Kindeswohlgefährdung verletzt Elternrecht

BVerfG, Beschluss vom 13. Juli 2017 – 1 BvR 1202/17 Leitsätze des Verfassers: Die bloße Existenz „besser geeigneter Personen“ vermag einen Sorgerechtsentzug nicht zu rechtfertigen. Dieser kommt allein dann in Betracht, wenn im Falle des Verbleibs des Sorgerechts beim Betroffenen eine nachhaltige Kindeswohlgefährdung zu befürchten wäre. Das Fehlen einer

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OLG Düsseldorf: Allein die Tatsache, dass ein Säugling vom Wickeltisch gefallen ist, vermag einen Eingriff in das Sorgerecht der Eltern nicht zu rechtfertigen.

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.03.2015 – II – 5 UF 254/14 42 F 151/13 AG Langenfeld Oberlandesgericht Düsseldorf BESCHLUSS In der Familiensache betreffend das minderjährige Kind …, geboren am …, an der beteiligt sind: … hat der 5. Senat für Familiensachen des Oberlandesgerichts Düsseldorf durch die Vorsitzende Richterin

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