AG Zeven verhängt empfindliches Ordnungsgeld gegen umgangsverweigernde Kindesmutter

AG Zeven, Beschluss vom 10.06.2015 – 4 F 84/09 UG Bestätigt durch das OLG Celle Amtsgericht Zeven Beschluss In der Familiensache betreffend den Umgang mit … – Betroffene – vertreten durch die Verfahrensbeiständin Rechtsanwältin … Beteiligte: 1. I. G., wohnhaft …, 28239 Bremen – Antragsteller – Verfahrensbevollmächtigter:

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BVerfG: Sorgerechtsentzug nur im Notfall, selbst bei Umgangsboykott?

BVerfG, Beschluss vom 28.2.2012 – 1 BvR 3116/11    1. Für den Entzug des Sorgerechts reicht auch im Falle des Umgangsboykotts durch die sorgeberechtigte Mutter nicht eine irgendwie geartete Kindeswohlgefährdung aus; vielmehr muss eine erhebliche Schädigung mit ziemlicher Sicherheit zu erwarten sein. Dafür ist darzulegen, worin genau

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