AG Düsseldorf, Urteil vom 09.12.2014 – 57 C 422/14 Leitsätze: 1. Die tatsächliche Vermutung der Alleinnutzung des Anschlussinhabers und damit die Grundlage für die Annahme, der Anschlussinhaber sei Täter einer Rechtsverletzung nach § 97 UrhG, entfällt nach der Lebenserfahrung bereits, wenn feststeht, dass der Anschlussinhaber mit weiteren
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