KG Berlin, Beschluss vom 10.01.2011 – 17 UF 225/10 – Leitsatz 1. Der Regelumgang umfasst regelmäßig auch dann Übernachtungen beim umgangsberechtigten Elternteil, wenn dessen häuslichen Verhältnisse – beengte Wohnverhältnisse, fehlendes Kinderbett, kalter Zigarettenrauch – ungünstig sein sollten. 2. Der Regelwert von 3.000 EUR kann um ein Drittel
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