LG Berlin, Beschluss vom 15.04.2013 – 49 S 88/12 Landgericht Berlin Beschluss In dem Rechtsstreit des Herrn Beklagten und Berufungsklägers, – Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin gegen die Frau Klägerin und Berufungsbeklagte, – Prozessbevollmächtigter: hat die Zivilkammer 49 des Landgerichts Berlin am 15.04.2013 durch die Vorsitzende Richterin am Landgericht B. und
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