Amtsgericht Bremen, Urteil vom 08.04.2015 – 19 C 321/13 Verkündet am 08.04.2015 Der Beweis für einen fingierten Unfall ist geführt, wenn sich der „Unfall“ als letztes Glied einer Kette gleichförmiger Geschehnisse darstellt, ohne dass sich die festgestellten Gemeinsamkeiten noch durch Zufall erklären ließen. Das gilt auch dann,
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