AG Bremen: Zur Verhängung eines Ordnungsgeldes wegen Verstoßes gegen einen gerichtlichen Vergleich

AG Bremen, Beschluss vom 30.05.2014 – 66 F 1296/12 SO Amtsgericht Bremen Beschluss In der Familiensache betreffend die elterliche Sorge für … hat das Amtsgericht – Familiengericht – Bremen durch die Richterin am Amtsgericht M. am 30.05.2014 beschlossen: Gegen den Antragsgegner wird wegen Zuwiderhandlung gegen den Vergleich

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