BGH: Mieter erhält bei entsprechender Mietvertragsklausel Kosten für durchgeführte Schonheitsreparaturen vom Vermieter zurück

Bundesgerichtshof, Urteil vom 03.12.2014 – VIII ZR 224/13 – Der BGH hat mit Urteil vom 03.12.2014 (BGH VIII ZR 224/13) entschieden: „Die in einem Formularmietvertrag über eine (damals) preisgebundene Wohnung, bei dem der Vermieter die Kosten der Schönheitsreparaturen zu tragen hat und hierfür ein Zuschlag zur Kostenmiete

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