BVerfG: Beim Eingriff in das Elternrecht ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit strikt zu beachten

BVerfG, Entscheidung vom 8.3.2012 – 1 BvR 206/12 Das Bundesverfassungsgericht hat im Beschluss vom 08.03.2012 erneut entschieden, dass wegen des Eingriffs in das Elternrecht der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit strikt zu beachten ist. Bei den in Betracht zu ziehenden Maßnahmen muss das Mittel gewählt werden, das am wenigsten

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AG Köln: Der Tausch eines einzelnen Songs im Chartcontainer muss beim Filesharing nachgewiesen werden

AG Köln, Urteil vom 30.07.2014, Az. 125 C 144/14 Amtsgericht Köln IM NAMEN DES VOLKE Urteil in dem Rechtsstreit … hat das Amtsgericht Köln, Abt. 125, auf die mündliche Verhandlung vom 02.07.2014 durch den Richter am Amtsgericht Mücher für Recht erkannt: 1.) Die Klage wird abgewiesen. 2.)

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AG Gießen: Zur Rückführung des Kindes aus der Pflegefamilie in den Haushalt der Eltern

AG Gießen, Beschluss vom 28. August 2013 · Az. 248 F 2478/12 SO Tenor Die einstweilige Anordnung vom 28.11.2012 des Amtsgerichts – Familiengerichts – Gießen (Az.: 248 F 2508/12) wird aufgehoben. Es verbleibt bei der gemeinsamen elterlichen Sorge der Kindeseltern. Den Kindeseltern wird aufgegeben, umgehend für die

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BVerfG erklärt Inobhutnahme und Neubeelterung durch Jugendamt und Familiengerichte erneut für grundgesetzwidrig

BVerfG, Beschluss vom 22.05.2014 – 1 BvR 2882/13 Das Bundesverfassungsgericht  hat erneut im Beschluss vom 22.05.2014 eine Inobhutnahme und Neubeelterung durch Jugendamt und Familiengerichte für grundgesetzwidrig erklärt. Es damit einmal mehr der leiblichen Elternschaft den Vorrang vor Neubeelterungen durch „soziale Eltern“ eingeräumt. Im Namen des Volkes In

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BVerfG, Beschluss vom 24. Juni 2014 – 1 BvR 2926/13: Großeltern müssen bei der Auswahl eines Vormunds in Betracht gezogen werden

BVerfG, Beschluss vom 24. Juni 2014 – 1 BvR 2926/13 Bundesverfassungsgericht Pressemitteilung Nr. 67/2014 vom 25. Juli 2014 Beschluss vom 24. Juni 2014 1 BvR 2926/13 Großeltern müssen bei der Auswahl eines Vormunds in Betracht gezogen werden „Der Schutz der Familie nach Art. 6 Abs. 1 GG

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AG Düsseldorf: Zur Höhe des Schadensersatzes bei Ausfall des Internet-Anschlusses

AG Düsseldorf, Urteil 31.03.2014 – Az.: 20 C 8948/13 Tenor: Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 21,00 EUR nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 24.7.2013 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger. Das Urteil

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Neues zur Filesharing – Abmahnung der Waldorf Frommer Rechtsanwälte aus München (4)

Filesharing Abmahnungen der Waldorf Frommer Rechtsanwälte Es liegt uns eine Filesharing – Abmahnungen der Warner Bros. Entertainment GmbH vor. Sie wird anwaltlich vertreten durch die Waldorf Frommer Rechtsanwälte aus München. Dem Anschlussinhaber wird eine Urheberrechtsverletzung an dem Filmwerk „Man of Steel“ durch unerlaubtes Zurverfügungstellen in so genannten

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Neues zur Filesharing – Abmahnung der Waldorf Frommer Rechtsanwälte aus München (3)

Filesharing Abmahnungen der Waldorf Frommer Rechtsanwälte Es liegt uns eine Filesharing – Abmahnungen der Tele München Fernseh GmbH vor. Sie wird anwaltlich vertreten durch die Waldorf Frommer Rechtsanwälte aus München. Dem Anschlussinhaber wird eine Urheberrechtsverletzung an dem Filmwerk „Die Bestimmung – Divergent“ durch unerlaubtes Zurverfügungstellen in so

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