OLG Saarbrücken: Zu den Anforderungen an die (familien-)gerichtliche Beweiswürdigung eines Sachverständigengutachtens

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 22.02.2016 – 6 UF 8/16 Soll eine Maßnahme nach § 1666 BGB allein auf Defizite bei der Erziehungsfähigkeit der Eltern und ungünstige Entwicklungsbedingungen gegründet werden, so müssen wegen Art. 6 Abs. 2 und 3 GG die dem Kind deshalb drohenden Schäden ihrer Art,

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OLG Frankfurt: Es besteht keine Rechtsgrundlage für eine in einer Kindschaftssache im Rahmen eines Beweisbeschlusses getroffene Anordnung, ein Elternteil habe an einer Untersuchungsmaßnahme (hier: Haaranalyse) mitzuwirken.

OLG Frankfurt, Beschluss vom 07.04.2015 – 5 WF 66/15 Es besteht keine Rechtsgrundlage für eine in einer Kindschaftssache im Rahmen eines Beweisbeschlusses getroffene Anordnung, ein Elternteil habe an einer Untersuchungsmaßnahme (hier: Haaranalyse) mitzuwirken. Ein solcher Beweisbeschluss ist in entsprechender Anwendung der Bestimmungen über die sofortige Beschwerde anfechtbar.

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OLG Hamm: Keine hohen Erfolgsaussichten in Sorgerechtsstreitigkeiten bei der VKH-Bewilligung erforderlich

OLG Hamm, Beschluss vom 16.08.2016 – 2 WF 46/16 Oberlandesgericht Hamm Beschluss Leitsätze: 1. Eine hinreichende Aussicht auf Erfolg für die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe (§ 76 Abs. 1 FamFG i.V.m. § 114 ZPO) in einem vom Amtsermittlungsgrundsatz (§ 26 FamFG) beherrschten Sorgerechtsverfahren ist bereits dann gegeben, wenn

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AG Bremen: Liegt Verzug des Schuldners vor, wenn der Gläubiger eine weit überhöhte Forderung geltend macht

AG Bremen, Urteil vom 16.11.2016 – 6 C 271/16 Im Namen des Volkes Urteil In dem Rechtsstreit S. Inkasso GmbH, vertr. d. d. GF, Berlin Klägerin Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte …, Berlin gegen S. H., Bremen Beklagter Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte Freddy & Heino Beier, Gröpelinger Heerstr. 387, 28239 Bremen, hat das Amtsgericht Bremen

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BVerfG: Defizite der Eltern allein reichen für einen Sorgerechtsentzug nicht aus

BVerfG, Beschluss vom 29. Januar 2010 – 1 BvR 374/09 Das Gericht hat zu prüfen, ob eine nachhaltige und schwerwiegende Kindeswohlgefährdung vorliegt. Es reicht insoweit nicht aus, wenn lediglich festgestellt wird, dass „es dem Kindeswohl am ehesten entspricht“, wenn das Kind nicht bei seinen Eltern, sondern in einer

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BVerfG: Zur Ablehnung eines Antrags auf Aussetzung der Vollziehung eines entziehenden Sorgerechtsbeschlusses

BVerfG, Beschluss vom 19. Januar 2010 – 1 BvR 1941/09 Geht das Gericht in seiner Entscheidung von einer ungünstigen Prognose für dass zukünftige Wohl des Kindes aus, muss sich aus der Entscheidung ergeben, dass das Gericht die hohen verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für die Trennung eines Kindes von seinen Eltern

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BVerfG: Das Gericht kann auch im Eilverfahren verpflichtet sein, die Sach- und Rechtslage nicht nur summarisch, sondern abschließend zu prüfen.

BVerfG, Beschluss vom 14. September 2016 – 1 BvR 1335/13 BUNDESVERFASSUNGSGERICHT IM NAMEN DES VOLKES In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde der Frau J… – Bevollmächtigte: Rechtsanwälte Philipp-Gerlach, Teßmer,  Niddastraße 74, 60329 Frankfurt am Main – gegen a) den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 28. März 2013

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OLG Bremen: Entscheidung im Verfahren 71a F 702/15 SO (AG Bremen-Blumenthal)

Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen Nichtöffentliche Sitzung 4. Zivilsenat – Senat für Familiensachen – Geschäftszeichen: 4 UF 79/16 = 71a F 702/15 Amtsgericht Bremen-Blumenthal Bremen, 21. Oktober 2016 Gegenwärtig: Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Dr. Haberland Richter am Oberlandesgericht Küchelmann Richterin am Oberlandesgericht Dr. Röfer ohne Hinzuziehung einer Protokollführerin Protokoll

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OLG Frankfurt am Main: Eltern kann nicht der Nachweis abverlangt werden, ihre Erziehungsfähigkeit nachzuweisen. Auch reichen reine Zweifel an der Erziehungsfähigkeit nicht aus, Kinder aus der elterlichen Umgebung zu nehmen.

OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 21. Dezember 2011 – 2 UF 481/11 Den Eltern kann der Nachweis ihrer Erziehungsfähigkeit nicht abverlangt werden. Ein solch geforderter Nachweis zeigt ein eklatantes Fehlverständnis der maßgeblichen Vorschriften in §§ 1666, 1666 a BGB. Die Entziehung elterlicher Sorge unterliegt – wegen

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OLG Bremen: Vor Anordnung eines Umgangsausschlusses hat das Familiengericht den Sachverhalt umfassend aufklären. In der Regel wird hierzu eine erneute Sachverständigenbegutachtung erforderlich sein.

OLG Bremen, 05.08.2016 – 4 UF 49/16 Es ist grundsätzlich von der Prämisse auszugehen, dass der Umgang mit dem eigenen Elternteil in der Regel dem Kindeswohl entspricht. Daher muss der Umgang gegebenenfalls auch gegen den Kindeswillen gewährt werden, soweit nicht die Begründung seiner Ablehnung aus der Sicht

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