BGH: Zu den Anforderungen an den Grad der Wahrscheinlichkeit bei der Bewertung einer Kindeswohlgefährdung

BGH, Beschluss vom 06.02.2019 – XII ZB 408/18 Zu den Anforderungen an den Grad der Wahrscheinlichkeit bei der Bewertung einer Kindeswohlgefährdung nach § 1666 Abs. 1 BGB und der Prüfung der Verhältnismäßigkeit von Maßnahmen nach § 1666 Abs. 3 BGB, § 1666a BGB   Bundesgerichtshof BESCHLUSS 1.

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AG Syke: Zur Frage einer Kindeswohlgefährdung, wenn das Kind von häuslicher Gewalt berichtet

AG Syke, Beschluss vom 06.12.2018 – 23 F 27/18 SO AmtsgerichtSykeBeschluss In der Kindschaftssachebetreffend die elterliche Sorge für … und … Beteiligte: 1. …,geboren am …wohnhaft in der Obhut des Landkreises Diepholz,.. 2. …,geboren am …wohnhaft … 3. R. R., Syke Verfahrensbeistand 4. …,geboren am …wohnhaft …

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OLG Bremen: Zum Eingriff in das Elternrecht bei einer psychischen Erkrankung der Kindesmutter

OLG Bremen, Beschluss vom 04.01.2018 – 4 UF 125/17 Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen Geschäftszeichen: 4 UF 125/17 = 70 F 764/17 Amtsgericht Bremen Beschluss In der Familiensache betreffend die minderjährigen Kinder … Verfahrensbeistand zu 1. und 2.: Rechtsanwältin …, Bremen, Beteiligte: 1. Kindesmutter: …, Verfahrensbevollmächtigter zu 1:

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BGH: Zu den Maßnahmen wegen Gefährdung des Kindeswohls

BGH, Beschluss vom 23.11.2016 – XII ZB 149/16 BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS a) Eine Kindeswohlgefährdung im Sinne des § 1666 Abs. 1 BGB liegt vor, wenn eine gegenwärtige, in einem solchen Maß vorhandene Gefahr festgestellt wird, dass bei der weiteren Entwicklung der Dinge eine erhebliche Schädigung des geistigen oder leiblichen Wohls des

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Entscheidungen des BVerfG zu Fremdunterbringungen in Kindesschutzverfahren

Wichtige Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts seit März 2014 Anmerkung des Verfassers Bei der Zusammenfassung der nachfolgenden Entscheidungen sind Wiederholungen der dargestellten Inhalte beabsichtigt. Die nachfolgenden Texte wurden als Kurzfassung, eines vom Verfasser gefertigten Skriptes, komprimiert. Damit der Zusammenhang aus dem Ursprungskript nicht verloren geht, wurde die nachfolgende Darstellung

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BVerfG erklärt Inobhutnahme und Neubeelterung durch Jugendamt und Familiengerichte erneut für grundgesetzwidrig

BVerfG, Beschluss vom 22.05.2014 – 1 BvR 2882/13 Das Bundesverfassungsgericht  hat erneut im Beschluss vom 22.05.2014 eine Inobhutnahme und Neubeelterung durch Jugendamt und Familiengerichte für grundgesetzwidrig erklärt. Es damit einmal mehr der leiblichen Elternschaft den Vorrang vor Neubeelterungen durch „soziale Eltern“ eingeräumt. Im Namen des Volkes In

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