AG Syke: Grundvoraussetzung der Aufrechterhaltung der gemeinsamen elterlichen Sorge ist die objektive Kooperationsfähigkeit und die subjektive Kooperationsbereitschaft

AG Syke, Beschluss vom 28.04.2017 – 21 F 203/15 SO Grundvoraussetzung der Aufrechterhaltung der gemeinsamen elterlichen Sorge ist die objektive Kooperationsfähigkeit und die subjektive Kooperationsbereitschaft. Liegt diese nicht vor, ist einem Elternteil das Sorgerecht allein zu übertragen.  Sind beide Eltern grundsätzlich in der Lage, das Kind zu

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AG Bremen: Zum Willen des 14 jährigen Kindes bei der Übertragung des Sorgerechts auf einen Elternteil

Amtsgericht Bremen, Beschluss vom 15.07.2015 – 69 F 1565/13 SO In der Kindschaftssache betreffend die elterliche Sorge für …  … hat das Amtsgericht – Familiengericht – Bremen durch die Richterin am Amtsgericht v. G. am 15.07.2015 beschlossen: Der Mutter wird die elterliche Sorge für …, geboren am

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