Entscheidungen des BVerfG zu Fremdunterbringungen in Kindesschutzverfahren

Wichtige Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts seit März 2014 Anmerkung des Verfassers Bei der Zusammenfassung der nachfolgenden Entscheidungen sind Wiederholungen der dargestellten Inhalte beabsichtigt. Die nachfolgenden Texte wurden als Kurzfassung, eines vom Verfasser gefertigten Skriptes, komprimiert. Damit der Zusammenhang aus dem Ursprungskript nicht verloren geht, wurde die nachfolgende Darstellung

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AG Gießen: Zur Rückführung des Kindes aus der Pflegefamilie in den Haushalt der Eltern

AG Gießen, Beschluss vom 28. August 2013 · Az. 248 F 2478/12 SO Tenor Die einstweilige Anordnung vom 28.11.2012 des Amtsgerichts – Familiengerichts – Gießen (Az.: 248 F 2508/12) wird aufgehoben. Es verbleibt bei der gemeinsamen elterlichen Sorge der Kindeseltern. Den Kindeseltern wird aufgegeben, umgehend für die

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BVerfG erklärt Inobhutnahme und Neubeelterung durch Jugendamt und Familiengerichte erneut für grundgesetzwidrig

BVerfG, Beschluss vom 22.05.2014 – 1 BvR 2882/13 Das Bundesverfassungsgericht  hat erneut im Beschluss vom 22.05.2014 eine Inobhutnahme und Neubeelterung durch Jugendamt und Familiengerichte für grundgesetzwidrig erklärt. Es damit einmal mehr der leiblichen Elternschaft den Vorrang vor Neubeelterungen durch „soziale Eltern“ eingeräumt. Im Namen des Volkes In

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AG Achim: Gemeinsame elterliche Sorge trotz Kommunikationsschwierigkeiten zwischen den Eltern, wenn die Eltern-Kind-Beziehung noch nicht betroffen ist.

AG Achim, Beschluss vom 10.03.2014 – 8 F 446/12 Amtsgericht Achim Verkündet am 10. März 2014 Geschäftsnummer: 8 F 446/12 Beschluss In der Familiensache betreffend die Regelung der elterlichen (Mit-) Sorge über … , geb. 2005 wohnhaft bei der Kindesmutter – Verfahrensbeiständin: Rechtsanwältin I. in Achim –

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