OLG Bremen: Eine mehrfache Verlegung eines Erörterungstermins im Umgangsverfahren widerspricht nicht dem Vorrang- und Beschleunigungsgebot des § 155 Abs. 1 FamFG, wenn die Anwesenheit einzelner Beteiligter erforderlich ist.

OLG Bremen, Beschluss vom 12.07.2017 – 4 UF 72/17 . Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen Geschäftszeichen: 4 UF 72/17 = 67 F 1486/17 Amtsgericht Bremen Beschluss In der der Familiensache betreffend …, Betroffener Verfahrensbeiständin: Dipl.-Psych. L. L., Bremen, Beteiligte: 1. B. M., Bremen, 2. T. Z., Bremen, Verfahrensbevollmächtigter

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OLG Bremen: Eine Beschleunigungsrüge unter Hinweis auf eine unterlassene oder zu großzügige Fristsetzung bei Gutachteraufträgen bereits bei Auftragserteilung ist ausgeschlossen

OLG Bremen, Beschluss vom 02.02.2017 – 4 UF 14/17 Leitsätze des Verfassers Die vom Familiengericht in einem familienpsychologischen Sachverständigengutachten gesetzte Frist, innerhalb derer das Gutachten zu erstatten ist, kann nicht zur Begründetheit der Beschleuinigungsbeschwerde führen. Zwar kann die unterlassene oder zu großzügige Fristsetzung bei Gutachteraufträgen ein Umstand

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