BVerwG: Zuständigkeit der Familiengerichte für Corona-Schutzmaßnahmen in Schulen

BVerwG, Beschluss vom 16. Juni 2021 – 6 AV 1.21 „Pressemitteilung Nr. 44/2021 vom 25.06.2021 Für die Entscheidung über Anordnungen gegenüber einer Schule gemäß § 1666 Abs. 1 und 4 BGB wegen dort geltender Corona-Schutzmaßnahmen verbleibt es bei der Zuständigkeit der Amtsgerichte/Familiengerichte Für die Entscheidung über eine

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OLG Bremen: Zum Eingriff in das Elternrecht bei einer psychischen Erkrankung der Kindesmutter

OLG Bremen, Beschluss vom 04.01.2018 – 4 UF 125/17 Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen Geschäftszeichen: 4 UF 125/17 = 70 F 764/17 Amtsgericht Bremen Beschluss In der Familiensache betreffend die minderjährigen Kinder … Verfahrensbeistand zu 1. und 2.: Rechtsanwältin …, Bremen, Beteiligte: 1. Kindesmutter: …, Verfahrensbevollmächtigter zu 1:

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AG Syke: Grundvoraussetzung der Aufrechterhaltung der gemeinsamen elterlichen Sorge ist die objektive Kooperationsfähigkeit und die subjektive Kooperationsbereitschaft

AG Syke, Beschluss vom 28.04.2017 – 21 F 203/15 SO Grundvoraussetzung der Aufrechterhaltung der gemeinsamen elterlichen Sorge ist die objektive Kooperationsfähigkeit und die subjektive Kooperationsbereitschaft. Liegt diese nicht vor, ist einem Elternteil das Sorgerecht allein zu übertragen.  Sind beide Eltern grundsätzlich in der Lage, das Kind zu

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BGH: Zu den Maßnahmen wegen Gefährdung des Kindeswohls

BGH, Beschluss vom 23.11.2016 – XII ZB 149/16 BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS a) Eine Kindeswohlgefährdung im Sinne des § 1666 Abs. 1 BGB liegt vor, wenn eine gegenwärtige, in einem solchen Maß vorhandene Gefahr festgestellt wird, dass bei der weiteren Entwicklung der Dinge eine erhebliche Schädigung des geistigen oder leiblichen Wohls des

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OLG Koblenz: Zu den Voraussetzungen für den Entzug der elterlichen Sorge oder von Teilbereichen der elterlichen Sorge im Wege einer einstweiligen Anordnung

OLG Koblenz, Beschluss vom 03.12.2014 – 13 UF 689/14 Titel Zu den Voraussetzungen für den Entzug der elterlichen Sorge oder von Teilbereichen der elterlichen Sorge im Wege einer einstweiligen Anordnung vor dem Hintergrund der jüngsten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.  Leitsätze des Verfassers: Bestimmender Maßstab ist zuvörderst das Kindeswohl. Nur wenn

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AG Bremen: Zum Entzug der elterlichen Sorge in Teilbereichen nach §§ 1666, 1666 a BGB bei Drogen- und Heroinkonsum der Kindeseltern

AG Bremen, Beschluss vom 18.07.2012 – Az.: 66 F 149/11 SO   Amtsgericht Bremen Beschluss In der Familiensache betreffend die elterliche Sorge für J. N., geboren am 24.12.2004 wohnhaft Einrichtung XXX, – Betroffener – Beteiligte: 1. V. C., Bremen – Verfahrensbeiständin – 2. Amt für Soziale Dienste

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