Saarländisches OLG: Im Sorgerechts­verfahren sind Kinder im Alter von 3 bis 14 Jahren vom Familiengericht persönlich anzuhören

Saarländisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 29.12.2017 – 9 UF 54/17 Leitsätze: Im Verfahren nach § 1671 Abs. 1 S. 1 und S. 2 Nr. 2 BGB ist ein Kind regelmäßig etwa ab Vollendung des dritten Lebensjahres persönlich anzuhören (§ 159 Abs. 2 FamFG). Diese Anhörung kann mangels vergleichbaren Verfahrensgegenstands grundsätzlich nicht

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AG Syke: Grundvoraussetzung der Aufrechterhaltung der gemeinsamen elterlichen Sorge ist die objektive Kooperationsfähigkeit und die subjektive Kooperationsbereitschaft

AG Syke, Beschluss vom 28.04.2017 – 21 F 203/15 SO Grundvoraussetzung der Aufrechterhaltung der gemeinsamen elterlichen Sorge ist die objektive Kooperationsfähigkeit und die subjektive Kooperationsbereitschaft. Liegt diese nicht vor, ist einem Elternteil das Sorgerecht allein zu übertragen.  Sind beide Eltern grundsätzlich in der Lage, das Kind zu

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BGH: Zur gemeinsamen elterlichen Sorge gegen den Willen des Ex-Partners

BGH, Beschluss vom 15.06.2016 – XII ZB 419/15 BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS Amtliche Leitsätze a) Auch bei der „negativen“ Kindeswohlprüfung nach § 1626 a Abs. 2 Satz 1 BGB ist vorrangiger Maßstab für die Entscheidung das Kindeswohl. Notwendig ist die umfassende Abwägung aller für und gegen die gemeinsame Sorge

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OLG Schleswig: Keine Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf Vorrat

OLG Schleswig, Beschluss vom 14. April 2014 – Az. 10 UF 19/14 Tenor Auf die Beschwerde der Kindeseltern wird der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Kiel vom 20. Januar 2014 aufgehoben. Von der Erhebung von Gerichtskosten für den ersten Rechtszug und das Beschwerdeverfahren wird abgesehen. Außergerichtlichen

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OLG Hamm: Kindesanhörung heimlich aufgezeichnet? – Kein Beweisverwertungsverbot

OLG Hamm, Beschluss vom 25.02.2014 – 3 UF 184/13 – Behauptet ein Elternteil in einem Sorgerechtsverfahren, die richterliche Anhörung seiner Kinder durch ein verstecktes Tonaufnahmegerät heimlich aufgezeichnet zu haben, muss die Kindesanhörung deswegen nicht unverwertbar sein. Das hat der 3. Senat für Familiensachen des Oberlandesgerichts Hamm mit

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