KG Berlin: Ausschluss des Umgangs des Vaters mit den Kindern und zur Beachtlichkeit des Kindeswillens gegen den Umgang

KG Berlin, Beschluss vom 14.11.2012 – 13 UF 141/12 Orientierungssatz Sprechen sich die fast 12 und 14 Jahre alten Kinder eindeutig gegen einen Umgang mit dem Vater aus, ist ihr Wille dann beachtlich, wenn ihr geäußerter Wille alle Kriterien erfüllt, die für einen beachtlichen Kindeswillen maßgeblich sind. Erforderlich ist insoweit,

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OLG Saarbrücken: Verfassungswidrigkeit einer Therapieauflage

OLG Saarbrücken Beschluß vom 19.10.2009, 6 UF 48/09 Leitsätze a. Voraussetzung der Entziehung der elterlichen Sorge § 1666 BGB wegen Kindeswohlgefährdung ist ein bereits eingetretener Schaden oder eine gegenwärtige, in einem solchen Maße vorhandene Gefahr, dass sich bei seiner weiteren Entwicklung eine erhebliche Schädigung mit ziemlicher Sicherheit

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BGH: Zur gemeinsamen elterlichen Sorge gegen den Willen des Ex-Partners

BGH, Beschluss vom 15.06.2016 – XII ZB 419/15 BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS Amtliche Leitsätze a) Auch bei der „negativen“ Kindeswohlprüfung nach § 1626 a Abs. 2 Satz 1 BGB ist vorrangiger Maßstab für die Entscheidung das Kindeswohl. Notwendig ist die umfassende Abwägung aller für und gegen die gemeinsame Sorge

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OLG Hamm: Zur Bewertung eines familienpsychologischen Sachverständigengutachtens

OLG Hamm, Beschluss vom 06.06.2016 – 4 UF 186/15 Oberlandesgericht Hamm Beschluss Vorinstanz: Amtsgericht Schwerte, 3 F 148/14 Leitsätze: Das Ergebnis eines Sachverständigengutachtens ist hinsichtlich der einzelnen Schlussfolgerungen zu bewerten, ob konkrete (unstreitige) Belegtatsachen vorliegen. Ein konstanter Wille des Kindes ist beachtlich, wenn die Überwindung des Willens

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OLG Hamm: Allein der Wille einer Jugendlichen, nicht im Haushalt der Kindeseltern leben zu wollen, rechtfertigt keinen Sorgerechtsentzug im Wege der einstweiligen Anordnung

Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 22.06.2015 – 4 UF 16/15 Leitsätze: Allein der Wille einer Jugendlichen, nicht im Haushalt der Kindeseltern leben zu wollen, rechtfertigt keinen Sorgerechtsentzug im Wege der einstweiligen Anordnung. Tenor: Auf die Beschwerde wird der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Schwerte vom 6.1.2015 abgeändert

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AG Bremen: Zum Willen des 14 jährigen Kindes bei der Übertragung des Sorgerechts auf einen Elternteil

Amtsgericht Bremen, Beschluss vom 15.07.2015 – 69 F 1565/13 SO In der Kindschaftssache betreffend die elterliche Sorge für …  … hat das Amtsgericht – Familiengericht – Bremen durch die Richterin am Amtsgericht v. G. am 15.07.2015 beschlossen: Der Mutter wird die elterliche Sorge für …, geboren am

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OLG Köln: Zur Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf einen Elternteil

OLG Köln · Beschluss vom 31. Juli 2012 · Az. II-4 UF 262/11 Tenor Die Beschwerde des Kindesvaters (Antragsteller und Antragsgegner) gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Brühl vom 14.10.2011 – 32 F 294/10 – wird zurückgewiesen. Hinsichtlich der erstinstanzlichen Kosten bleibt es bei der

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