OLG Saarbrücken: Zu den Anforderungen an die (familien-)gerichtliche Beweiswürdigung eines Sachverständigengutachtens

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 22.02.2016 – 6 UF 8/16 Soll eine Maßnahme nach § 1666 BGB allein auf Defizite bei der Erziehungsfähigkeit der Eltern und ungünstige Entwicklungsbedingungen gegründet werden, so müssen wegen Art. 6 Abs. 2 und 3 GG die dem Kind deshalb drohenden Schäden ihrer Art,

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BGH: Zur gemeinsamen elterlichen Sorge gegen den Willen des Ex-Partners

BGH, Beschluss vom 15.06.2016 – XII ZB 419/15 BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS Amtliche Leitsätze a) Auch bei der „negativen“ Kindeswohlprüfung nach § 1626 a Abs. 2 Satz 1 BGB ist vorrangiger Maßstab für die Entscheidung das Kindeswohl. Notwendig ist die umfassende Abwägung aller für und gegen die gemeinsame Sorge

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Entscheidungen des BVerfG zu Fremdunterbringungen in Kindesschutzverfahren

Wichtige Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts seit März 2014 Anmerkung des Verfassers Bei der Zusammenfassung der nachfolgenden Entscheidungen sind Wiederholungen der dargestellten Inhalte beabsichtigt. Die nachfolgenden Texte wurden als Kurzfassung, eines vom Verfasser gefertigten Skriptes, komprimiert. Damit der Zusammenhang aus dem Ursprungskript nicht verloren geht, wurde die nachfolgende Darstellung

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BVerfG erklärt Inobhutnahme und Neubeelterung durch Jugendamt und Familiengerichte erneut für grundgesetzwidrig

BVerfG, Beschluss vom 22.05.2014 – 1 BvR 2882/13 Das Bundesverfassungsgericht  hat erneut im Beschluss vom 22.05.2014 eine Inobhutnahme und Neubeelterung durch Jugendamt und Familiengerichte für grundgesetzwidrig erklärt. Es damit einmal mehr der leiblichen Elternschaft den Vorrang vor Neubeelterungen durch „soziale Eltern“ eingeräumt. Im Namen des Volkes In

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AG Achim: Gemeinsame elterliche Sorge trotz Kommunikationsschwierigkeiten zwischen den Eltern, wenn die Eltern-Kind-Beziehung noch nicht betroffen ist.

AG Achim, Beschluss vom 10.03.2014 – 8 F 446/12 Amtsgericht Achim Verkündet am 10. März 2014 Geschäftsnummer: 8 F 446/12 Beschluss In der Familiensache betreffend die Regelung der elterlichen (Mit-) Sorge über … , geb. 2005 wohnhaft bei der Kindesmutter – Verfahrensbeiständin: Rechtsanwältin I. in Achim –

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