OLG Bremen: Bei wiederholten und regelmäßigen erneuten körperlichen Züchtigungen ist eine Inobhutnahme des Kindes nicht zu beanstanden

OLG Bremen, Beschluss vom 29.02.2016 – 5 UF 5/16 Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen Beschluss In der Familiensache betreffend die elterliche Sorge für … hat der 5. Zivilsenat – Senat für Familiensachen – des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Bremen durch den Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht L., den Richter am

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OLG Schleswig: Keine Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf Vorrat

OLG Schleswig, Beschluss vom 14. April 2014 – Az. 10 UF 19/14 Tenor Auf die Beschwerde der Kindeseltern wird der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Kiel vom 20. Januar 2014 aufgehoben. Von der Erhebung von Gerichtskosten für den ersten Rechtszug und das Beschwerdeverfahren wird abgesehen. Außergerichtlichen

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AG Bremen: Ein Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts kommt nur bei einer akuten, unmittelbar bestehenden bzw. unmittelbare bevorstehenden akuten Gefahr des Kindeswohls in Betracht, bei denen ein Hauptsacheverfahren nicht abgewartet werden kann

Amtsgericht Bremen, Beschluss vom 13.05.2016 – 69 F 3523/16 EASO Amtsgericht Bremen Beschluss In der Kindschaftssache betreffend die elterliche Sorge für 1. bis 7. hat das Amtsgericht – Familiengericht – Bremen durch die Richterin am Amtsgericht K.-J. im Wege der einstweiligen Anordnung am 13.05.2016 beschlossen: 1. Der

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OLG Hamm: Gefährdung des Kindeswohls; Verdacht der Misshandlung eines Säuglings; Würdigung eines familienpsychologischen Gutachtens

OLG Hamm, Beschluss vom 17.10.2011 – II-8 UF 176/11 – Vorinstanz: Amtsgericht Essen-Borbeck, 12 F 142/10 Schlagworte: Gefährdung des Kindeswohls; Verdacht der Misshandlung eines Säuglings; Würdigung eines familienpsychologischen Gutachtens Normen: §§ 1666, 1666a BGB Leitsätze: Zu den Voraussetzungen der §§ 1666, 1666a BGB, wenn gegen die Kindeseltern

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AG Bremen: Zum Entzug der elterlichen Sorge in Teilbereichen nach §§ 1666, 1666 a BGB bei Drogen- und Heroinkonsum der Kindeseltern

AG Bremen, Beschluss vom 18.07.2012 – Az.: 66 F 149/11 SO   Amtsgericht Bremen Beschluss In der Familiensache betreffend die elterliche Sorge für J. N., geboren am 24.12.2004 wohnhaft Einrichtung XXX, – Betroffener – Beteiligte: 1. V. C., Bremen – Verfahrensbeiständin – 2. Amt für Soziale Dienste

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