OLG Celle: Empfindliches Ordnungsgeld gegen die umgangsverweigernde Kindesmutter von 2.500 Euro ist zu Recht erfolgt.

OLG Celle, Beschluss vom 30.07.2015 – 21 WF 158/15 21 WF 158/15 4 F 84/09 Amtsgericht Zeven Beschluss In der Familiensache betreffend den Umgang mit A. M., geb. am …, Verfahrensbeistand: Rechtsanwältin A. van B., Zeven, Beteiligte: 1. C. M., Kindesmutter, Antragsgegnerin und Beschwerdeführerin, Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt L.

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AG Zeven verhängt empfindliches Ordnungsgeld gegen umgangsverweigernde Kindesmutter

AG Zeven, Beschluss vom 10.06.2015 – 4 F 84/09 UG Bestätigt durch das OLG Celle Amtsgericht Zeven Beschluss In der Familiensache betreffend den Umgang mit … – Betroffene – vertreten durch die Verfahrensbeiständin Rechtsanwältin … Beteiligte: 1. I. G., wohnhaft …, 28239 Bremen – Antragsteller – Verfahrensbevollmächtigter:

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BGH: Auch gegen das Jugendamt kann ein Ordnungsgeld festgesetzt werden, wenn der Kindesumgang nicht zu Stande kommt.

BGH, Beschluss vom 19.02.2014 – XII ZB 165/13 BGB §§ 1684, 1837 Abs. 3 Satz 2; FamFG § 89 a) Gegen das Jugendamt, das in seiner Eigenschaft als Amtsvormund an einem gerichtlich gebilligten Umgangsvergleich beteiligt ist, kann im Fall der Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld festgesetzt werden. Dass im Rahmen

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AG Bremen: Zur Verhängung eines Ordnungsgeldes wegen Verstoßes gegen einen gerichtlichen Vergleich

AG Bremen, Beschluss vom 30.05.2014 – 66 F 1296/12 SO Amtsgericht Bremen Beschluss In der Familiensache betreffend die elterliche Sorge für … hat das Amtsgericht – Familiengericht – Bremen durch die Richterin am Amtsgericht M. am 30.05.2014 beschlossen: Gegen den Antragsgegner wird wegen Zuwiderhandlung gegen den Vergleich

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