OLG Bremen: Vor Anordnung eines Umgangsausschlusses hat das Familiengericht den Sachverhalt umfassend aufklären. In der Regel wird hierzu eine erneute Sachverständigenbegutachtung erforderlich sein.

OLG Bremen, 05.08.2016 – 4 UF 49/16 Es ist grundsätzlich von der Prämisse auszugehen, dass der Umgang mit dem eigenen Elternteil in der Regel dem Kindeswohl entspricht. Daher muss der Umgang gegebenenfalls auch gegen den Kindeswillen gewährt werden, soweit nicht die Begründung seiner Ablehnung aus der Sicht

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KG Berlin: Ausschluss des Umgangs des Vaters mit den Kindern und zur Beachtlichkeit des Kindeswillens gegen den Umgang

KG Berlin, Beschluss vom 14.11.2012 – 13 UF 141/12 Orientierungssatz Sprechen sich die fast 12 und 14 Jahre alten Kinder eindeutig gegen einen Umgang mit dem Vater aus, ist ihr Wille dann beachtlich, wenn ihr geäußerter Wille alle Kriterien erfüllt, die für einen beachtlichen Kindeswillen maßgeblich sind. Erforderlich ist insoweit,

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OLG Schleswig: Sachaufklärung durch das Familiengericht

OLG Schleswig, Beschluss vom 22. September 2015 – 10 UF 105/15 Tenor 1.Auf die Beschwerde des Kindesvaters wird der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Lübeck vom 8. Mai 2015 (125 F 45/15) aufgehoben und die Sache zur erneuten Behandlung und Entscheidung – auch über die außergerichtlichen

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