AG Bremen: Indizien, die gegen einen fingierten Unfall sprechen

Amtsgericht Bremen, Urteil vom 08.04.2015 – 19 C 321/13 Verkündet am 08.04.2015 Der Beweis für einen fingierten Unfall ist geführt, wenn sich der „Unfall“ als letztes Glied einer Kette gleichförmiger Geschehnisse darstellt, ohne dass sich die festgestellten Gemeinsamkeiten noch durch Zufall erklären ließen. Das gilt auch dann,

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Indizien, die auf einen gestellten Verkehrsunfall schließen lassen

Indizien, die auf einen gestellten Verkehrsunfall schließen lassen In der Rechtsprechung sind Indizien aufgestellt worden, die darauf hindeuten, dass ein Verkehrsunfall nicht im eigentlichen Sinne stattgefunden haben soll, nämlich um ein zufälliges und nicht beabsichtigtes Ereignis. Zwar trifft den auf Schadensersatz in Anspruch genommenen Haftpflichtversicherer des Schädigers

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