LG Berlin, Beschluss vom 15.04.2013 – 49 S 88/12 Landgericht Berlin Beschluss In dem Rechtsstreit des Herrn Beklagten und Berufungsklägers, – Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin gegen die Frau Klägerin und Berufungsbeklagte, – Prozessbevollmächtigter: hat die Zivilkammer 49 des Landgerichts Berlin am 15.04.2013 durch die Vorsitzende Richterin am Landgericht B. und
Weiterlesen ... →Vermieter und Mieter sollten, um sich vor späteren (kostspieligen) Auseinandersetzungen hinsichtlich der Schönheitsreparaturen zu schützen, bei Auszug ein Übergabeprotokoll erstellen und von beiden Seiten unterschreiben lassen. Nach ständiger Rechtsprechung der Instanzgerichte hat der Mieter lediglich die Schäden zu beseitigen, die im Abnahmeprotokoll festgehalten wurden. Weitergehende Beseitigung der
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