BVerfG: Sorgerechtsentziehung ohne hinreichende Feststellung einer Kindeswohlgefährdung verletzt Elternrecht

BVerfG, Beschluss vom 13. Juli 2017 – 1 BvR 1202/17 Leitsätze des Verfassers: Die bloße Existenz „besser geeigneter Personen“ vermag einen Sorgerechtsentzug nicht zu rechtfertigen. Dieser kommt allein dann in Betracht, wenn im Falle des Verbleibs des Sorgerechts beim Betroffenen eine nachhaltige Kindeswohlgefährdung zu befürchten wäre. Das Fehlen einer

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OLG Frankfurt am Main: Eltern kann nicht der Nachweis abverlangt werden, ihre Erziehungsfähigkeit nachzuweisen. Auch reichen reine Zweifel an der Erziehungsfähigkeit nicht aus, Kinder aus der elterlichen Umgebung zu nehmen.

OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 21. Dezember 2011 – 2 UF 481/11 Den Eltern kann der Nachweis ihrer Erziehungsfähigkeit nicht abverlangt werden. Ein solch geforderter Nachweis zeigt ein eklatantes Fehlverständnis der maßgeblichen Vorschriften in §§ 1666, 1666 a BGB. Die Entziehung elterlicher Sorge unterliegt – wegen

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Entscheidungen des BVerfG zu Fremdunterbringungen in Kindesschutzverfahren

Wichtige Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts seit März 2014 Anmerkung des Verfassers Bei der Zusammenfassung der nachfolgenden Entscheidungen sind Wiederholungen der dargestellten Inhalte beabsichtigt. Die nachfolgenden Texte wurden als Kurzfassung, eines vom Verfasser gefertigten Skriptes, komprimiert. Damit der Zusammenhang aus dem Ursprungskript nicht verloren geht, wurde die nachfolgende Darstellung

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BVerfG erklärt Inobhutnahme und Neubeelterung durch Jugendamt und Familiengerichte erneut für grundgesetzwidrig

BVerfG, Beschluss vom 22.05.2014 – 1 BvR 2882/13 Das Bundesverfassungsgericht  hat erneut im Beschluss vom 22.05.2014 eine Inobhutnahme und Neubeelterung durch Jugendamt und Familiengerichte für grundgesetzwidrig erklärt. Es damit einmal mehr der leiblichen Elternschaft den Vorrang vor Neubeelterungen durch „soziale Eltern“ eingeräumt. Im Namen des Volkes In

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