Entscheidungen des BVerfG zu Fremdunterbringungen in Kindesschutzverfahren

Wichtige Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts seit März 2014 Anmerkung des Verfassers Bei der Zusammenfassung der nachfolgenden Entscheidungen sind Wiederholungen der dargestellten Inhalte beabsichtigt. Die nachfolgenden Texte wurden als Kurzfassung, eines vom Verfasser gefertigten Skriptes, komprimiert. Damit der Zusammenhang aus dem Ursprungskript nicht verloren geht, wurde die nachfolgende Darstellung

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BVerfG: Familiengerichte haben Feststellungen im Sachverständigengutachten einer eigenständigen rechtlichen Würdigung zu unterziehen

BVerfG, Beschluss vom 19.11.2014 – 1 BvR 1178/14 . BUNDESVERFASSUNGSGERICHT Im Namen des Volkes In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde   …, gegen a) den Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm vom 6. Februar 2014 – II-6 UF 177/13 -, b) den Beschluss des Amtsgerichts Paderborn vom 17. September

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AG Bremen: Der Kindesmutter wird die elterliche Sorge vorläufig entzogen und dem Kindesvater übertragen.

AG Bremen, Beschluss vom 08.08.2014 – 68 F 2177/14 EASO Amtsgericht Bremen Beschluss In der Familiensache betreffend die elterliche Sorge für L. K., geboren am … in Bremen, – Betroffener – vertreten durch die Verfahrensbeiständin Frau Dipl.-Päd. W. H., Lilienthal Beteiligte: 1. Amt für Soziale Dienste Sozialzentrum

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BVerfG: Beim Eingriff in das Elternrecht ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit strikt zu beachten

BVerfG, Entscheidung vom 8.3.2012 – 1 BvR 206/12 Das Bundesverfassungsgericht hat im Beschluss vom 08.03.2012 erneut entschieden, dass wegen des Eingriffs in das Elternrecht der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit strikt zu beachten ist. Bei den in Betracht zu ziehenden Maßnahmen muss das Mittel gewählt werden, das am wenigsten

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BGH: Vor einem Sorgerechtsentzug ist der Erlass einer Verbleibensanordnung als milderes Mittel zu prüfen

BGH, Beschluss vom 22.01.2014 – XII ZB 68/11 BGB §§ 1666 Abs. 1, 1666 a, 1632 Abs. 4 Lebt ein Kind in einer Pflegefamilie und verlangen die Eltern die Rückführung des Kindes, muss der Erlass einer Verbleibensanordnung nach § 1632 Abs. 4 BGB als im Verhältnis zu

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AG Bremen: Zum Entzug der elterlichen Sorge in Teilbereichen nach §§ 1666, 1666 a BGB bei Drogen- und Heroinkonsum der Kindeseltern

AG Bremen, Beschluss vom 18.07.2012 – Az.: 66 F 149/11 SO   Amtsgericht Bremen Beschluss In der Familiensache betreffend die elterliche Sorge für J. N., geboren am 24.12.2004 wohnhaft Einrichtung XXX, – Betroffener – Beteiligte: 1. V. C., Bremen – Verfahrensbeiständin – 2. Amt für Soziale Dienste

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