BVerfG: Sorgerechtsentziehung ohne hinreichende Feststellung einer Kindeswohlgefährdung verletzt Elternrecht

BVerfG, Beschluss vom 13. Juli 2017 – 1 BvR 1202/17 Leitsätze des Verfassers: Die bloße Existenz „besser geeigneter Personen“ vermag einen Sorgerechtsentzug nicht zu rechtfertigen. Dieser kommt allein dann in Betracht, wenn im Falle des Verbleibs des Sorgerechts beim Betroffenen eine nachhaltige Kindeswohlgefährdung zu befürchten wäre. Das Fehlen einer

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OLG Bremen: Eine mehrfache Verlegung eines Erörterungstermins im Umgangsverfahren widerspricht nicht dem Vorrang- und Beschleunigungsgebot des § 155 Abs. 1 FamFG, wenn die Anwesenheit einzelner Beteiligter erforderlich ist.

OLG Bremen, Beschluss vom 12.07.2017 – 4 UF 72/17 . Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen Geschäftszeichen: 4 UF 72/17 = 67 F 1486/17 Amtsgericht Bremen Beschluss In der der Familiensache betreffend …, Betroffener Verfahrensbeiständin: Dipl.-Psych. L. L., Bremen, Beteiligte: 1. B. M., Bremen, 2. T. Z., Bremen, Verfahrensbevollmächtigter

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BGH: Zu den Maßnahmen wegen Gefährdung des Kindeswohls

BGH, Beschluss vom 23.11.2016 – XII ZB 149/16 BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS a) Eine Kindeswohlgefährdung im Sinne des § 1666 Abs. 1 BGB liegt vor, wenn eine gegenwärtige, in einem solchen Maß vorhandene Gefahr festgestellt wird, dass bei der weiteren Entwicklung der Dinge eine erhebliche Schädigung des geistigen oder leiblichen Wohls des

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BGH: Doppelresidenz kann auch gegen den Willen eines Elternteils angeordnet werden

BGH XII ZB 601/15 vom 1. Februar 2017 Leitsätze: „Eine gerichtliche Umgangsregelung, die im Ergebnis zu einer gleichmäßigen Betreuung des Kindes durch beide Eltern im Sinne eines paritätischen Wechselmodells führt, wird vom Gesetz nicht ausgeschlossen. Auch die Ablehnung des Wechselmodells durch einen Elternteil hindert eine solche Regelung für sich genommen

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OLG Bremen: Eine Beschleunigungsrüge unter Hinweis auf eine unterlassene oder zu großzügige Fristsetzung bei Gutachteraufträgen bereits bei Auftragserteilung ist ausgeschlossen

OLG Bremen, Beschluss vom 02.02.2017 – 4 UF 14/17 Leitsätze des Verfassers Die vom Familiengericht in einem familienpsychologischen Sachverständigengutachten gesetzte Frist, innerhalb derer das Gutachten zu erstatten ist, kann nicht zur Begründetheit der Beschleuinigungsbeschwerde führen. Zwar kann die unterlassene oder zu großzügige Fristsetzung bei Gutachteraufträgen ein Umstand

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OLG Düsseldorf: Allein die Tatsache, dass ein Säugling vom Wickeltisch gefallen ist, vermag einen Eingriff in das Sorgerecht der Eltern nicht zu rechtfertigen.

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.03.2015 – II – 5 UF 254/14 42 F 151/13 AG Langenfeld Oberlandesgericht Düsseldorf BESCHLUSS In der Familiensache betreffend das minderjährige Kind …, geboren am …, an der beteiligt sind: … hat der 5. Senat für Familiensachen des Oberlandesgerichts Düsseldorf durch die Vorsitzende Richterin

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OLG Saarbrücken: Zu den Anforderungen an die (familien-)gerichtliche Beweiswürdigung eines Sachverständigengutachtens

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 22.02.2016 – 6 UF 8/16 Soll eine Maßnahme nach § 1666 BGB allein auf Defizite bei der Erziehungsfähigkeit der Eltern und ungünstige Entwicklungsbedingungen gegründet werden, so müssen wegen Art. 6 Abs. 2 und 3 GG die dem Kind deshalb drohenden Schäden ihrer Art,

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OLG Frankfurt: Es besteht keine Rechtsgrundlage für eine in einer Kindschaftssache im Rahmen eines Beweisbeschlusses getroffene Anordnung, ein Elternteil habe an einer Untersuchungsmaßnahme (hier: Haaranalyse) mitzuwirken.

OLG Frankfurt, Beschluss vom 07.04.2015 – 5 WF 66/15 Es besteht keine Rechtsgrundlage für eine in einer Kindschaftssache im Rahmen eines Beweisbeschlusses getroffene Anordnung, ein Elternteil habe an einer Untersuchungsmaßnahme (hier: Haaranalyse) mitzuwirken. Ein solcher Beweisbeschluss ist in entsprechender Anwendung der Bestimmungen über die sofortige Beschwerde anfechtbar.

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BVerfG: Defizite der Eltern allein reichen für einen Sorgerechtsentzug nicht aus

BVerfG, Beschluss vom 29. Januar 2010 – 1 BvR 374/09 Das Gericht hat zu prüfen, ob eine nachhaltige und schwerwiegende Kindeswohlgefährdung vorliegt. Es reicht insoweit nicht aus, wenn lediglich festgestellt wird, dass „es dem Kindeswohl am ehesten entspricht“, wenn das Kind nicht bei seinen Eltern, sondern in einer

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BVerfG: Zur Ablehnung eines Antrags auf Aussetzung der Vollziehung eines entziehenden Sorgerechtsbeschlusses

BVerfG, Beschluss vom 19. Januar 2010 – 1 BvR 1941/09 Geht das Gericht in seiner Entscheidung von einer ungünstigen Prognose für dass zukünftige Wohl des Kindes aus, muss sich aus der Entscheidung ergeben, dass das Gericht die hohen verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für die Trennung eines Kindes von seinen Eltern

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