BGH, Beschluss vom 06.02.2019 – XII ZB 408/18 Zu den Anforderungen an den Grad der Wahrscheinlichkeit bei der Bewertung einer Kindeswohlgefährdung nach § 1666 Abs. 1 BGB und der Prüfung der Verhältnismäßigkeit von Maßnahmen nach § 1666 Abs. 3 BGB, § 1666a BGB Bundesgerichtshof BESCHLUSS 1.
Weiterlesen ... →AG Syke, Beschluss vom 06.12.2018 – 23 F 27/18 SO AmtsgerichtSykeBeschluss In der Kindschaftssachebetreffend die elterliche Sorge für … und … Beteiligte: 1. …,geboren am …wohnhaft in der Obhut des Landkreises Diepholz,.. 2. …,geboren am …wohnhaft … 3. R. R., Syke Verfahrensbeistand 4. …,geboren am …wohnhaft …
Weiterlesen ... →OLG Bremen, Beschluss vom 04.01.2018 – 4 UF 125/17 Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen Geschäftszeichen: 4 UF 125/17 = 70 F 764/17 Amtsgericht Bremen Beschluss In der Familiensache betreffend die minderjährigen Kinder … Verfahrensbeistand zu 1. und 2.: Rechtsanwältin …, Bremen, Beteiligte: 1. Kindesmutter: …, Verfahrensbevollmächtigter zu 1:
Weiterlesen ... →Oberlandesgericht Naumburg, Beschluss vom 18.10.2006 – 14 UF 89/05 Ist ein Kind nach längerer Zeit an ein Elternteil zurückzugeben, ist im Interesse des Kindes die Rückgabe mit einem intensiven Umgangsrecht zugunsten des Elternteils vorzubereiten und bis zur Rückkehr des Kindes zum Elternteil das Verbleiben bei der Pflegefamilie
Weiterlesen ... →Wichtige Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts seit März 2014 Anmerkung des Verfassers Bei der Zusammenfassung der nachfolgenden Entscheidungen sind Wiederholungen der dargestellten Inhalte beabsichtigt. Die nachfolgenden Texte wurden als Kurzfassung, eines vom Verfasser gefertigten Skriptes, komprimiert. Damit der Zusammenhang aus dem Ursprungskript nicht verloren geht, wurde die nachfolgende Darstellung
Weiterlesen ... →BVerfG, Beschluss vom 22.05.2014 – 1 BvR 2882/13 Das Bundesverfassungsgericht hat erneut im Beschluss vom 22.05.2014 eine Inobhutnahme und Neubeelterung durch Jugendamt und Familiengerichte für grundgesetzwidrig erklärt. Es damit einmal mehr der leiblichen Elternschaft den Vorrang vor Neubeelterungen durch „soziale Eltern“ eingeräumt. Im Namen des Volkes In
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