BVerfG: Zur Verhältnismäßigkeit eines frühzeitigen Sorgerechtsentzuges zur Verhinderung einer erst künftigen Kindeswohlgefährdung

BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 10.12.2019 – 1 BvR 2214/19 Zu den Anforderungen an die Grundlagen der richterlichen Entscheidungsfindung im Sorgerechtsverfahren sowie an die Verhältnismäßigkeit eines frühzeitigen Sorgerechtsentzuges zur Verhinderung einer erst künftigen Kindeswohlgefährdung Tenor Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts wird abgelehnt, weil die

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OLG Köln: Sorgerechtsentziehung setzt eingehende Feststellungen zur Kindeswohlgefährdung voraus

OLG Köln, Beschluss vom 25. Februar 2015 – 26 UF 156/14 Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist Voraussetzung für ein Eingreifen des Gerichts eine gegenwärtige, in einem solchen Maß vorhandene Gefahr, dass sich bei der weiteren Entwicklung der Dinge eine erhebliche Schädigung des geistigen oder leiblichen Wohls

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AG Bremen: Bei einem Drogenkonsum der Eltern geht in der Regel eine Kindeswohlgefährdung aus, auch wenn in den Haaren des Kindes keine Drogen nachgewiesen werden könnten.

Amtsgericht Bremen, Beschluss vom 22.07.2015 – 67 F 394/15 SO Amtsgericht Bremen Beschluss In der Kindschaftssache betreffend die elterliche Sorge für T. D. G. Beteiligte: 1. T. D. G., geboren am … in Bremen, wohnhaft: … Bremen 2. Rechtsanwältin J. L., Bremen – Verfahrensbeiständin – 3. R.

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AG Gießen: Zur Rückführung des Kindes aus der Pflegefamilie in den Haushalt der Eltern

AG Gießen, Beschluss vom 28. August 2013 · Az. 248 F 2478/12 SO Tenor Die einstweilige Anordnung vom 28.11.2012 des Amtsgerichts – Familiengerichts – Gießen (Az.: 248 F 2508/12) wird aufgehoben. Es verbleibt bei der gemeinsamen elterlichen Sorge der Kindeseltern. Den Kindeseltern wird aufgegeben, umgehend für die

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BVerfG erklärt Inobhutnahme und Neubeelterung durch Jugendamt und Familiengerichte erneut für grundgesetzwidrig

BVerfG, Beschluss vom 22.05.2014 – 1 BvR 2882/13 Das Bundesverfassungsgericht  hat erneut im Beschluss vom 22.05.2014 eine Inobhutnahme und Neubeelterung durch Jugendamt und Familiengerichte für grundgesetzwidrig erklärt. Es damit einmal mehr der leiblichen Elternschaft den Vorrang vor Neubeelterungen durch „soziale Eltern“ eingeräumt. Im Namen des Volkes In

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BGH: Vor einem Sorgerechtsentzug ist der Erlass einer Verbleibensanordnung als milderes Mittel zu prüfen

BGH, Beschluss vom 22.01.2014 – XII ZB 68/11 BGB §§ 1666 Abs. 1, 1666 a, 1632 Abs. 4 Lebt ein Kind in einer Pflegefamilie und verlangen die Eltern die Rückführung des Kindes, muss der Erlass einer Verbleibensanordnung nach § 1632 Abs. 4 BGB als im Verhältnis zu

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OLG Bremen: Zur Übertragung des alleinigen Sorgerechts auf einen Elternteil, wenn eine tragfähige soziale Beziehung zwischen den Eltern nicht mehr besteht und ein persönliches Gespräch zwischen ihnen nicht mehr möglich ist

OLG Bremen, Beschluss vom 08.12.2009 – Az.: 4 UF 86/09 Zur Übertragung des alleinigen Sorgerechts auf einen Elternteil, wenn eine tragfähige soziale Beziehung zwischen den Eltern nicht mehr besteht und ein persönliches Gespräch zwischen ihnen nicht mehr möglich ist OLG Bremen 4 UF 86/09 (69 F 1756/08

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