AG Bremen: Zur Kindeswohlgefährdung bei einem erheblichen Drogenkonsum der Eltern

AG Bremen, Beschluss vom  30.01.2018 – 58 F 300/18 EASO Amtsgericht Bremen Beschluss In der Kindschaftssache betreffend die elterliche Sorge für M. E. P. Beteiligte: 1. M. E. P., geboren am … in Bremen, wohnhaft …, Bremen 2. Amt für Soziale Dienste Sozialzentrum Gröpelingen/Walle Sozialdienst Junge Menschen,

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BVerfG: Gerichtliche Anordnung von Psychotherapie ist unzulässig

BVerfG, Beschluss vom 01. Dezember 2010 – 1 BvR 1572/10 Im Namen des Volkes  In dem Verfahren über  die Verfassungsbeschwerde der Frau N…, – Bevollmächtigte: Rechtsanwalt Thomas Saschenbrecker, Friedrichstraße 2, 76275 Ettlingen, Rechtsanwältin Karen Petroschka, in Sozietät Kanzlei Lösch, Caspar, Kuznik, Bismarckstraße 15, 64293 Darmstadt – gegen den

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AG Bremen: Zum Willen des 14 jährigen Kindes bei der Übertragung des Sorgerechts auf einen Elternteil

Amtsgericht Bremen, Beschluss vom 15.07.2015 – 69 F 1565/13 SO In der Kindschaftssache betreffend die elterliche Sorge für …  … hat das Amtsgericht – Familiengericht – Bremen durch die Richterin am Amtsgericht v. G. am 15.07.2015 beschlossen: Der Mutter wird die elterliche Sorge für …, geboren am

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AG Bremen: Bei einem Drogenkonsum der Eltern geht in der Regel eine Kindeswohlgefährdung aus, auch wenn in den Haaren des Kindes keine Drogen nachgewiesen werden könnten.

Amtsgericht Bremen, Beschluss vom 22.07.2015 – 67 F 394/15 SO Amtsgericht Bremen Beschluss In der Kindschaftssache betreffend die elterliche Sorge für T. D. G. Beteiligte: 1. T. D. G., geboren am … in Bremen, wohnhaft: … Bremen 2. Rechtsanwältin J. L., Bremen – Verfahrensbeiständin – 3. R.

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AG Bremen: Zum Entzug von Teilbereichen der elterlichen Sorge bei drogenabhängigen Eltern

Amtsgericht Bremen, Beschluss vom 29.04.2015 – 64 F 3252/14 SO In der Kindschaftssache betreffend die elterliche Sorge für V. L. Beteiligte: … hat das Amtsgericht – Familiengericht – Bremen durch den Richter am Amtsgericht L. am 29.04.2015 beschlossen: Den Kindeseltern werden folgende Teilbereiche der elterlichen Sorge für

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BVerfG erklärt Inobhutnahme und Neubeelterung durch Jugendamt und Familiengerichte erneut für grundgesetzwidrig

BVerfG, Beschluss vom 22.05.2014 – 1 BvR 2882/13 Das Bundesverfassungsgericht  hat erneut im Beschluss vom 22.05.2014 eine Inobhutnahme und Neubeelterung durch Jugendamt und Familiengerichte für grundgesetzwidrig erklärt. Es damit einmal mehr der leiblichen Elternschaft den Vorrang vor Neubeelterungen durch „soziale Eltern“ eingeräumt. Im Namen des Volkes In

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