LG Frankenthal (Pfalz): Einzelne Dateifragmente im Filesharing begründen keinen Schadensersatz aus Urheberrechtsverletzung

LG Frankenthal (Pfalz), Urteil vom 22.07.2016, Az. 6 S 22/15 Landgericht Frankenthal Urteil In dem Berufungsverfahren […] wegen Urheberrechtsverletzung hat die 6. Zivilkammer des Landgerichts Frankenthal (Pfalz) durch […] auf die mündliche Verhandlung vom 28. Juni 2016 für Recht erkannt: 1. Die Berufung der Klägerin gegen das

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AG Düsseldorf: Ein konkreter Schaden kann in Filesharing-Fällen nur angenommen werden, wenn Umsatz- und Gewinnrückgänge durch Filesharing nachvollziehbar dargelegt sind.

Amtsgericht Düsseldorf, Urteil vom 24.02.2015 – 57 C 11862/14 Amtsgericht Düsseldorf Teil-Versäumnis- und Schlussurteil Leitsätze: „1. Wer nur Inhaber von ausschließlichen Nutzungsrechten des Werkes auf physikalischem Datenträger ist, kann bei einer Verbreitung des Werkes über Filesharing-Netzwerke im Internet Schadenersatz nicht nach Lizenzanalogie verlangen. Dies gilt auch unter

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AG Leipzig: PC zu alt für Computerspiel. Filesharing-Klage abgewiesen

Amtsgericht Leipzig, Urteil vom 07.04.2015 – 114 C 6702/14 IM NAMEN DES VOLKES ENDURTEIL In dem Rechtsstreit … wegen Urheberrecht hat das Amtsgericht Leipzig durch Richterin am Amtsgericht Nieragden auf Grund der mündlichen Verhandlung vom 17.03.2015 am 07.04.2015 für Recht erkannt: 1. Die Klage wird abgewiesen. 2.

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AG Philippsburg: Zur sekundären Darlegungslast im Filesharingverfahren

Amtsgericht Philippsburg, Urteil vom 20.02.2015 – 1 C 270/14 Im Namen des Volkes Urteil In dem Rechtsstreit … wegen Forderung hat das Amtsgericht Philippsburg durch den Richter am Amtsgericht N. auf Grund der mündlichen Verhandlung vom 16.01.2015 für Recht erkannt: 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die

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AG Düsseldorf: Filesharer muss lediglich 20,24 Euro pro Musiktitel bezahlen (sehr lesenswert)

Amtsgericht Düsseldorf, Urteil vom 14.10.2014 – 57 C 4661/13 Tenor: Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 263,12 EUR (in Worten: zweihundertdreiundsechzig Euro und zwölf Cent) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 26.03.2013 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage

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