OLG Bremen: Vor Anordnung eines Umgangsausschlusses hat das Familiengericht den Sachverhalt umfassend aufklären. In der Regel wird hierzu eine erneute Sachverständigenbegutachtung erforderlich sein.

OLG Bremen, 05.08.2016 – 4 UF 49/16 Es ist grundsätzlich von der Prämisse auszugehen, dass der Umgang mit dem eigenen Elternteil in der Regel dem Kindeswohl entspricht. Daher muss der Umgang gegebenenfalls auch gegen den Kindeswillen gewährt werden, soweit nicht die Begründung seiner Ablehnung aus der Sicht

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OLG Hamm: Zum Umgangsrecht eines erziehungsungeeigneten Elternteils, dem es bisher trotz vielfacher begleiteter Umgangskontakte nicht gelungen ist, eine Beziehung zu seinem Kind aufzubauen

OLG Hamm, Beschluss vom 28.02.2011 – II-8 UF 227/10 Leitsätze: Zum Umgangsrecht eines erziehungsungeeigneten Elternteils, dem es bisher trotz vielfacher begleiteter Umgangskontakte nicht gelungen ist, eine Beziehung zu seinem Kind aufzubauen. Tenor: Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der am 29. September 2010 verkündete Beschluss des Amtsgerichts

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OLG Hamm: Vater ohne Umgangsrecht kann Auskunft über Kind verlangen

OLG Hamm, Beschluss vom 25.11.2015 – 2 WF 191/15 Leitsätze: 1. Die Gründe, die zur Versagung eines Umgangsrechts geführt haben, genügen für sich allein nicht zur Rechtfertigung der Ablehnung eines Auskunftsanspruchs nach § 1686 S. BGB. Eine Ablehnung kommt jedoch in Betracht, sofern sich aus objektiven Umständen

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LSG-Nds-Bremen: Jobcenter hat Kosten einer Reise nach Australien zur Ausübung des Umgangsrecht von 1.500 Euro zu übernehmen

Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 10.11.2014 – L 15 AS 160/14 B ER Leitsatz: 1. Ein zweijähriger Besuchsturnus ist keinesfalls hinreichend, um auch unter Berücksichtigung zwischenzeitlicher regelmäßiger Kontakte über das Internet ein persönliches Näheverhältnis zwischen dem Antragsteller und seiner Tochter zu wahren. 2. Andererseits kann mit Rücksicht darauf,

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KG Berlin: Regelumgang umfasst regelmäßige Übernachtungen

KG Berlin, Beschluss vom 10.01.2011 – 17 UF 225/10 – Leitsatz 1. Der Regelumgang umfasst regelmäßig auch dann Übernachtungen beim umgangsberechtigten Elternteil, wenn dessen häuslichen Verhältnisse – beengte Wohnverhältnisse, fehlendes Kinderbett, kalter Zigarettenrauch – ungünstig sein sollten. 2. Der Regelwert von 3.000 EUR kann um ein Drittel

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