OLG Bremen: Bei wiederholten und regelmäßigen erneuten körperlichen Züchtigungen ist eine Inobhutnahme des Kindes nicht zu beanstanden

OLG Bremen, Beschluss vom 29.02.2016 – 5 UF 5/16 Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen Beschluss In der Familiensache betreffend die elterliche Sorge für … hat der 5. Zivilsenat – Senat für Familiensachen – des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Bremen durch den Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht L., den Richter am

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AG Bremen: Residenzmodell oder Wechselmodell, wenn bei beiden Eltern in gleicher Weise eine gute Erziehungseignung und Förderkompetenz vorhanden ist

AG Bremen, Beschluss vom 27.05.2016 – 71a F 702/15 SO Die Entscheidung wurde am 21.10.2016 durch das OLG Bremen abgeändert. Amtsgericht Bremen Beschluss In der Kindschaftssache betreffend die elterliche Sorge für … hat das Amtsgericht – Familiengericht – Bremen-Blumenthal durch den Richter am Amtsgericht O. am 27.05.2016

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OLG Celle: Zur Übertragung der gemeinsamen elterlichen Sorge nach § 1626a Abs. 2 S. 1 BGB

OLG Celle, Beschluss vom 21.12.2015 – 10 UF 272/15 Vorinstanz: Amtsgericht Hannover – 631 F 6569/14 Beschluss In der Familiensache betreffend die elterliche Sorge für das beteiligte Kind … … hat der 10. Zivilsenat – Senat für Familiensachen – des Oberlandesgerichts Celle durch den Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht Volker

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AG Hannover: Zur Übertragung der gemeinsamen elterlichen Sorge nach § 1626a Abs. 2 S. 1 BGB

Amtsgericht Hannover, Beschluss vom 09.09.2015 – 631 F 6569/14 SO – Amtsgericht Hannover Beschluss In der Kindschaftssache betreffend die elterliche Sorge für … hat das Amtsgericht – Familiengericht – Hannover durch die Richterin am Amtsgericht Dr. P. auf die mündliche Verhandlung vom 20.07.2015 am 09.09.2015 beschlossen: Die elterliche

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Entscheidungen des BVerfG zu Fremdunterbringungen in Kindesschutzverfahren

Wichtige Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts seit März 2014 Anmerkung des Verfassers Bei der Zusammenfassung der nachfolgenden Entscheidungen sind Wiederholungen der dargestellten Inhalte beabsichtigt. Die nachfolgenden Texte wurden als Kurzfassung, eines vom Verfasser gefertigten Skriptes, komprimiert. Damit der Zusammenhang aus dem Ursprungskript nicht verloren geht, wurde die nachfolgende Darstellung

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OLG Schleswig: Keine Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf Vorrat

OLG Schleswig, Beschluss vom 14. April 2014 – Az. 10 UF 19/14 Tenor Auf die Beschwerde der Kindeseltern wird der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Kiel vom 20. Januar 2014 aufgehoben. Von der Erhebung von Gerichtskosten für den ersten Rechtszug und das Beschwerdeverfahren wird abgesehen. Außergerichtlichen

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AG Bremen: Ein Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts kommt nur bei einer akuten, unmittelbar bestehenden bzw. unmittelbare bevorstehenden akuten Gefahr des Kindeswohls in Betracht, bei denen ein Hauptsacheverfahren nicht abgewartet werden kann

Amtsgericht Bremen, Beschluss vom 13.05.2016 – 69 F 3523/16 EASO Amtsgericht Bremen Beschluss In der Kindschaftssache betreffend die elterliche Sorge für 1. bis 7. hat das Amtsgericht – Familiengericht – Bremen durch die Richterin am Amtsgericht K.-J. im Wege der einstweiligen Anordnung am 13.05.2016 beschlossen: 1. Der

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OLG Koblenz: Zu den Voraussetzungen für den Entzug der elterlichen Sorge oder von Teilbereichen der elterlichen Sorge im Wege einer einstweiligen Anordnung

OLG Koblenz, Beschluss vom 03.12.2014 – 13 UF 689/14 Titel Zu den Voraussetzungen für den Entzug der elterlichen Sorge oder von Teilbereichen der elterlichen Sorge im Wege einer einstweiligen Anordnung vor dem Hintergrund der jüngsten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.  Leitsätze des Verfassers: Bestimmender Maßstab ist zuvörderst das Kindeswohl. Nur wenn

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BVerfG: Eine Einschränkung des (Übernachtungs) Umgangs ist nur gerechtfertigt, wenn das Kindeswohl auf dem Spiel steht

  BVerfG, Beschluss vom 26. September 2006 – 1 BvR 1827/06 BUNDESVERFASSUNGSGERICHT Im Namen des Volkes In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde … gegen a) den Beschluss des Oberlandesgerichts München vom 20. Juni 2006 – 12 UF 767/06 -, b) den Beschluss des Oberlandesgerichts München vom 11.

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