AG Bremen: Zu den Erwerbsanstrengungen eines Unterhaltsschuldners und zur Hinzurechnung eines fiktiven Einkommens

AG Bremen, Beschluss vom 19.06.2013 – 66 F 2170/12 UK Zu den Erwerbsanstrengungen eines Unterhaltsschuldners und zur Hinzurechnung eines fiktiven Einkommens. Verfügt der Unterhaltsschuldner über keine Einkünfte oder reicht vorhandenes Einkommen zur Erfüllung der gegenüber dem minderjährigen Kind bestehenden Unterhaltsverpflichtung nicht aus, so trifft ihn unterhaltsrechtlich gem.

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OLG Köln: Zu den Erwerbsanstrengungen eines Unterhaltsschuldners und zur Hinzurechnung eines fiktiven Einkommens

OLG Köln, Beschluss vom 10.07.2012 – 10 WF 75/12 – Zu den Erwerbsanstrengungen eines Unterhaltsschuldners und zur Hinzurechnung eines fiktiven Einkommens Verkündet am 10.07.2012 Oberlandesgericht Köln Beschluss In der Familiensache … ./. … wird die sofortige Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht –

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AG Bremen: Zur Abänderung eines Unterhaltstitels aufgrund einer Umschulung des Unterhaltsschuldners

AG Bremen, Urteil vom 22.10.2009 – 61 F 7987/08 UK Zur Abänderung eines Unterhaltstitels: Keine Verpflichtung des Unterhaltsschuldners, während einer Umschulungsmassnahme auch noch eine Nebentätigkeit an den Wochenenden aufzunehmen) Verkündet am 22.10.2009 Amtsgericht Bremen Im Namen des Volkes Urteil In der Familiensache … hat das Amtsgericht Bremen

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