AG Syke: Zur Frage einer Kindeswohlgefährdung, wenn das Kind von häuslicher Gewalt berichtet

AG Syke, Beschluss vom 06.12.2018 – 23 F 27/18 SO AmtsgerichtSykeBeschluss In der Kindschaftssachebetreffend die elterliche Sorge für … und … Beteiligte: 1. …,geboren am …wohnhaft in der Obhut des Landkreises Diepholz,.. 2. …,geboren am …wohnhaft … 3. R. R., Syke Verfahrensbeistand 4. …,geboren am …wohnhaft …

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BVerfG: Sorgerechtsentziehung ohne hinreichende Feststellung einer Kindeswohlgefährdung verletzt Elternrecht

BVerfG, Beschluss vom 13. Juli 2017 – 1 BvR 1202/17 Leitsätze des Verfassers: Die bloße Existenz „besser geeigneter Personen“ vermag einen Sorgerechtsentzug nicht zu rechtfertigen. Dieser kommt allein dann in Betracht, wenn im Falle des Verbleibs des Sorgerechts beim Betroffenen eine nachhaltige Kindeswohlgefährdung zu befürchten wäre. Das Fehlen einer

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OLG Frankfurt am Main: Eltern kann nicht der Nachweis abverlangt werden, ihre Erziehungsfähigkeit nachzuweisen. Auch reichen reine Zweifel an der Erziehungsfähigkeit nicht aus, Kinder aus der elterlichen Umgebung zu nehmen.

OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 21. Dezember 2011 – 2 UF 481/11 Den Eltern kann der Nachweis ihrer Erziehungsfähigkeit nicht abverlangt werden. Ein solch geforderter Nachweis zeigt ein eklatantes Fehlverständnis der maßgeblichen Vorschriften in §§ 1666, 1666 a BGB. Die Entziehung elterlicher Sorge unterliegt – wegen

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OLG Naumburg: Vorbereitende Maßnahmen vor Rückgabe eines Kindes von Pflegefamilie an einen Elternteil

Oberlandesgericht Naumburg, Beschluss vom 18.10.2006 – 14 UF 89/05 Ist ein Kind nach längerer Zeit an ein Elternteil zurückzugeben, ist im Interesse des Kindes die Rückgabe mit einem intensiven Umgangsrecht zugunsten des Elternteils vorzubereiten und bis zur Rückkehr des Kindes zum Elternteil das Verbleiben bei der Pflegefamilie

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Entscheidungen des BVerfG zu Fremdunterbringungen in Kindesschutzverfahren

Wichtige Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts seit März 2014 Anmerkung des Verfassers Bei der Zusammenfassung der nachfolgenden Entscheidungen sind Wiederholungen der dargestellten Inhalte beabsichtigt. Die nachfolgenden Texte wurden als Kurzfassung, eines vom Verfasser gefertigten Skriptes, komprimiert. Damit der Zusammenhang aus dem Ursprungskript nicht verloren geht, wurde die nachfolgende Darstellung

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OLG Hamm: Allein der Wille einer Jugendlichen, nicht im Haushalt der Kindeseltern leben zu wollen, rechtfertigt keinen Sorgerechtsentzug im Wege der einstweiligen Anordnung

Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 22.06.2015 – 4 UF 16/15 Leitsätze: Allein der Wille einer Jugendlichen, nicht im Haushalt der Kindeseltern leben zu wollen, rechtfertigt keinen Sorgerechtsentzug im Wege der einstweiligen Anordnung. Tenor: Auf die Beschwerde wird der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Schwerte vom 6.1.2015 abgeändert

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Skript: Die Intervention bei Kindeswohlgefährdung (§ 8a SGB VIII, § 1666, 1666a BGB)

Die Intervention bei Kindeswohlgefährdung (§ 8a SGB VIII, § 1666, 1666a BGB) A. Einleitung Im Jahr 2012 wurden nach Mitteilung des Statistischen Bundesamtes (Dastatis) durch die Jugendämter 107.000 Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls durchgeführt. Rein rechnerisch entspricht dies ungefähr acht von 1000 Minderjährigen in Deutschland.

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BGH: Vor einem Sorgerechtsentzug ist der Erlass einer Verbleibensanordnung als milderes Mittel zu prüfen

BGH, Beschluss vom 22.01.2014 – XII ZB 68/11 BGB §§ 1666 Abs. 1, 1666 a, 1632 Abs. 4 Lebt ein Kind in einer Pflegefamilie und verlangen die Eltern die Rückführung des Kindes, muss der Erlass einer Verbleibensanordnung nach § 1632 Abs. 4 BGB als im Verhältnis zu

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