BVerfG: Keine Entziehung wesentlicher Teile des elterlichen Sorgerechts im Wege einer einstweiligen Anordnung

BVerfG, Beschluss vom 29. September 2015 – 1 BvR 1292/15 BUNDESVERFASSUNGSGERICHT IM NAMEN DES VOLKES In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde der Frau F…, – Bevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Ingo-Jens Tegebauer, LL.M., Fahrstraße 12, 54290 Trier – gegen a) den Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm vom 6. Mai 2015 –

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AG Bremen: Zum Willen des 14 jährigen Kindes bei der Übertragung des Sorgerechts auf einen Elternteil

Amtsgericht Bremen, Beschluss vom 15.07.2015 – 69 F 1565/13 SO In der Kindschaftssache betreffend die elterliche Sorge für …  … hat das Amtsgericht – Familiengericht – Bremen durch die Richterin am Amtsgericht v. G. am 15.07.2015 beschlossen: Der Mutter wird die elterliche Sorge für …, geboren am

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AG Bremen: Bei einem Drogenkonsum der Eltern geht in der Regel eine Kindeswohlgefährdung aus, auch wenn in den Haaren des Kindes keine Drogen nachgewiesen werden könnten.

Amtsgericht Bremen, Beschluss vom 22.07.2015 – 67 F 394/15 SO Amtsgericht Bremen Beschluss In der Kindschaftssache betreffend die elterliche Sorge für T. D. G. Beteiligte: 1. T. D. G., geboren am … in Bremen, wohnhaft: … Bremen 2. Rechtsanwältin J. L., Bremen – Verfahrensbeiständin – 3. R.

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BVerfG: Familiengerichte haben Feststellungen im Sachverständigengutachten einer eigenständigen rechtlichen Würdigung zu unterziehen

BVerfG, Beschluss vom 19.11.2014 – 1 BvR 1178/14 . BUNDESVERFASSUNGSGERICHT Im Namen des Volkes In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde   …, gegen a) den Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm vom 6. Februar 2014 – II-6 UF 177/13 -, b) den Beschluss des Amtsgerichts Paderborn vom 17. September

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BVerfG: Anforderungen an die Begründung einer Kindeswohlgefährdung

BVerfG, 1 BvR 160/14 vom 24.03.2014 BUNDESVERFASSUNGSGERICHT – 1 BvR 160/14 – Im Namen des Volkes In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde … gegen a) den Beschluss des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken vom 8. November 2013 – 2 UF 106/13 -, b) den Beschluss des Amtsgerichts Landau in

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OLG Saarbrücken: Zu den Voraussetzungen des Entzugs von Teilbereichen der elterlichen Sorge im eA-Verfahren

OLG Saarbrücken Beschluss vom 06.11.2009, 9 WF 93/09 Zu den Voraussetzungen des Entzugs von Teilbereichen der elterlichen Sorge im einstweiligen Anordnungsverfahren Gründe I. Aus der am 16. Mai 1995 geschlossenen und durch Urteil des Amtsgericht – Familiengericht – Merzig vom 1. Oktober 2008 – 20 F 110/07

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Schleswig-Holsteinisches OLG: Voraussetzungen für den Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts nach §§ 1666, 1666a BGB im eA-Verfahren

Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 14.04.2014 – 10 UF 19/14 Das Schleswig-Holsteinische OLG stellt fest, dass ein Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts im Wege der einstweiligen Anordnung nur bei akuten und unmittelbar bestehenden bzw. bevorstehenden erheblichen Gefährdungen des Kindeswohls in Betracht kommt, bei denen ein Hauptsacheverfahren nicht abgewartet werden kann

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Brandenburgisches OLG: Keine Rechtsgrundlage dafür, dass Eltern eine Beratungsstelle aufzusuchen haben.

Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 21.10.2013 – 13 UF 195/13 Elterliche Sorge: Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts im Wege der einstweiligen Anordnung Tenor Auf die Beschwerden des Antragstellers und der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Amtsgerichts Nauen vom 29. August 2013 aufgehoben, soweit den Eltern aufgegeben wird, unverzüglich eine langfristige

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BGH: Vor einem Sorgerechtsentzug ist der Erlass einer Verbleibensanordnung als milderes Mittel zu prüfen

BGH, Beschluss vom 22.01.2014 – XII ZB 68/11 BGB §§ 1666 Abs. 1, 1666 a, 1632 Abs. 4 Lebt ein Kind in einer Pflegefamilie und verlangen die Eltern die Rückführung des Kindes, muss der Erlass einer Verbleibensanordnung nach § 1632 Abs. 4 BGB als im Verhältnis zu

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AG Achim: Gemeinsame elterliche Sorge trotz Kommunikationsschwierigkeiten zwischen den Eltern, wenn die Eltern-Kind-Beziehung noch nicht betroffen ist.

AG Achim, Beschluss vom 10.03.2014 – 8 F 446/12 Amtsgericht Achim Verkündet am 10. März 2014 Geschäftsnummer: 8 F 446/12 Beschluss In der Familiensache betreffend die Regelung der elterlichen (Mit-) Sorge über … , geb. 2005 wohnhaft bei der Kindesmutter – Verfahrensbeiständin: Rechtsanwältin I. in Achim –

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