BVerfG: Sorgerechtsentzug nur im Notfall, selbst bei Umgangsboykott?

BVerfG, Beschluss vom 28.2.2012 – 1 BvR 3116/11    1. Für den Entzug des Sorgerechts reicht auch im Falle des Umgangsboykotts durch die sorgeberechtigte Mutter nicht eine irgendwie geartete Kindeswohlgefährdung aus; vielmehr muss eine erhebliche Schädigung mit ziemlicher Sicherheit zu erwarten sein. Dafür ist darzulegen, worin genau

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BVerfG: Bei einem Sorgerechtsentzug wegen Kindeswohlgefährdung sind hohe Anforderungen an die Sachverhaltsermittlung zu stellen

BVerfG, 1 BvR 3121/13 vom 7.4.2014 Das Bundesverfassungsgericht stellt im Beschluss vom 07.04.2014, 1 BvR 3121/13 nochmals klar,  dass bei der verfassungsgerichtlichen Überprüfung eines Sorgerechtsentzugs besonders hohe Maßstäbe anzulegen sind. Insoweit unterliegt die Trennung des Kindes von den Eltern strengen Voraussetzungen. Daher sind hohe Anforderungen an die Sachverhaltsermittlung

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BVerfG: Anforderungen an die Begründung einer Kindeswohlgefährdung

BVerfG, 1 BvR 160/14 vom 24.03.2014 BUNDESVERFASSUNGSGERICHT – 1 BvR 160/14 – Im Namen des Volkes In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde … gegen a) den Beschluss des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken vom 8. November 2013 – 2 UF 106/13 -, b) den Beschluss des Amtsgerichts Landau in

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BVerfG: Ein Sorgerechtsentzug „auf Vorrat“ ist mit dem verfassungsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsgebot nicht vereinbar

BVerfG, 1 BvR 2695/13 vom 17.03.2014 Das Bundesverfassungsgericht befasst sich im Beschluss vom 17. März 2014, 1 BvR 2695/13 mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit betreffend der teilweisen Entziehung des väterlichen Sorgerechts und Übertragung auf das Jugendamt als Ergänzungspfleger.  Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2014, Heft 14.

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BVerfG: Aufenthaltsbestimmungsrecht, Kindeswille und mangelnde Bindungstoleranz der Kindesmutter

BVerfG, 1 BvR 142/09 vom 18.5.2009 Das Bundesverfassungsgericht befasst sich im Beschluss vom 11. Februar 2009, 1 BvR 142/09 mit der Frage der Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts im Wege der einstweiligen Anordnung auf den Kindesvater, wenn das Kind seinen Willen geäußert hat, bei der Kindesmutter bleiben zu wollen,

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OLG Saarbrücken: Zu den Voraussetzungen des Entzugs von Teilbereichen der elterlichen Sorge im eA-Verfahren

OLG Saarbrücken Beschluss vom 06.11.2009, 9 WF 93/09 Zu den Voraussetzungen des Entzugs von Teilbereichen der elterlichen Sorge im einstweiligen Anordnungsverfahren Gründe I. Aus der am 16. Mai 1995 geschlossenen und durch Urteil des Amtsgericht – Familiengericht – Merzig vom 1. Oktober 2008 – 20 F 110/07

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OLG Hamm: Kindesanhörung heimlich aufgezeichnet? – Kein Beweisverwertungsverbot

OLG Hamm, Beschluss vom 25.02.2014 – 3 UF 184/13 – Behauptet ein Elternteil in einem Sorgerechtsverfahren, die richterliche Anhörung seiner Kinder durch ein verstecktes Tonaufnahmegerät heimlich aufgezeichnet zu haben, muss die Kindesanhörung deswegen nicht unverwertbar sein. Das hat der 3. Senat für Familiensachen des Oberlandesgerichts Hamm mit

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Schleswig-Holsteinisches OLG: Voraussetzungen für den Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts nach §§ 1666, 1666a BGB im eA-Verfahren

Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 14.04.2014 – 10 UF 19/14 Das Schleswig-Holsteinische OLG stellt fest, dass ein Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts im Wege der einstweiligen Anordnung nur bei akuten und unmittelbar bestehenden bzw. bevorstehenden erheblichen Gefährdungen des Kindeswohls in Betracht kommt, bei denen ein Hauptsacheverfahren nicht abgewartet werden kann

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Brandenburgisches OLG: Keine Rechtsgrundlage dafür, dass Eltern eine Beratungsstelle aufzusuchen haben.

Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 21.10.2013 – 13 UF 195/13 Elterliche Sorge: Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts im Wege der einstweiligen Anordnung Tenor Auf die Beschwerden des Antragstellers und der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Amtsgerichts Nauen vom 29. August 2013 aufgehoben, soweit den Eltern aufgegeben wird, unverzüglich eine langfristige

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Thüringer OLG: Verzicht auf Kindesunterhalt für die Zukunft

Thüringer OLG, Beschluss vom 24.10.2013 – 1 UF 353/13 THÜRINGER OBERLANDESGERICHT Beschluss In der Familiensache T. St., U. – Antragsteller und Beschwerdeführer – Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt g e g e n R. St., E. – Antragsgegnerin und Beschwerdegegnerin – Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwältin hat der 1. Familiensenat des Thüringer Oberlandesgerichts

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