BVerfG: Keine Entziehung wesentlicher Teile des elterlichen Sorgerechts im Wege einer einstweiligen Anordnung

BVerfG, Beschluss vom 29. September 2015 – 1 BvR 1292/15 BUNDESVERFASSUNGSGERICHT IM NAMEN DES VOLKES In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde der Frau F…, – Bevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Ingo-Jens Tegebauer, LL.M., Fahrstraße 12, 54290 Trier – gegen a) den Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm vom 6. Mai 2015 –

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AG Bremen: Zum Willen des 14 jährigen Kindes bei der Übertragung des Sorgerechts auf einen Elternteil

Amtsgericht Bremen, Beschluss vom 15.07.2015 – 69 F 1565/13 SO In der Kindschaftssache betreffend die elterliche Sorge für …  … hat das Amtsgericht – Familiengericht – Bremen durch die Richterin am Amtsgericht v. G. am 15.07.2015 beschlossen: Der Mutter wird die elterliche Sorge für …, geboren am

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AG Bremen: Bei einem Drogenkonsum der Eltern geht in der Regel eine Kindeswohlgefährdung aus, auch wenn in den Haaren des Kindes keine Drogen nachgewiesen werden könnten.

Amtsgericht Bremen, Beschluss vom 22.07.2015 – 67 F 394/15 SO Amtsgericht Bremen Beschluss In der Kindschaftssache betreffend die elterliche Sorge für T. D. G. Beteiligte: 1. T. D. G., geboren am … in Bremen, wohnhaft: … Bremen 2. Rechtsanwältin J. L., Bremen – Verfahrensbeiständin – 3. R.

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AG Bremen: Zum Entzug von Teilbereichen der elterlichen Sorge bei drogenabhängigen Eltern

Amtsgericht Bremen, Beschluss vom 29.04.2015 – 64 F 3252/14 SO In der Kindschaftssache betreffend die elterliche Sorge für V. L. Beteiligte: … hat das Amtsgericht – Familiengericht – Bremen durch den Richter am Amtsgericht L. am 29.04.2015 beschlossen: Den Kindeseltern werden folgende Teilbereiche der elterlichen Sorge für

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AG Warendorf: Keine elterliche Sorge für die Großmutter, wenn eine Kindeswohlgefährdung nicht vorliegt. Der Wille des Jugendlichen zur Großmutter wechseln zu wollen, ist dabei nicht entscheidend.

Amtsgericht Warendorf, Beschluss vom 02.10.2014 – 9 F 399/14 Amtsgericht Warendorf Familiengericht Beschluss In der einstweiligen Anordnungssache … hat das Amtsgericht Warendorf am 02.10.2014 durch den Direktor des Amtsgerichts K. beschlossen: Der Antrag der Antragstellerin auf Übertragung von Teilbereichen der elterlichen Sorge für die Jugendliche … wird

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BVerfG erklärt Inobhutnahme und Neubeelterung durch Jugendamt und Familiengerichte erneut für grundgesetzwidrig

BVerfG, Beschluss vom 22.05.2014 – 1 BvR 2882/13 Das Bundesverfassungsgericht  hat erneut im Beschluss vom 22.05.2014 eine Inobhutnahme und Neubeelterung durch Jugendamt und Familiengerichte für grundgesetzwidrig erklärt. Es damit einmal mehr der leiblichen Elternschaft den Vorrang vor Neubeelterungen durch „soziale Eltern“ eingeräumt. Im Namen des Volkes In

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BVerfG: Anforderungen an die Begründung einer Kindeswohlgefährdung

BVerfG, 1 BvR 160/14 vom 24.03.2014 BUNDESVERFASSUNGSGERICHT – 1 BvR 160/14 – Im Namen des Volkes In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde … gegen a) den Beschluss des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken vom 8. November 2013 – 2 UF 106/13 -, b) den Beschluss des Amtsgerichts Landau in

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BVerfG: Aufenthaltsbestimmungsrecht, Kindeswille und mangelnde Bindungstoleranz der Kindesmutter

BVerfG, 1 BvR 142/09 vom 18.5.2009 Das Bundesverfassungsgericht befasst sich im Beschluss vom 11. Februar 2009, 1 BvR 142/09 mit der Frage der Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts im Wege der einstweiligen Anordnung auf den Kindesvater, wenn das Kind seinen Willen geäußert hat, bei der Kindesmutter bleiben zu wollen,

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OLG Saarbrücken: Zu den Voraussetzungen des Entzugs von Teilbereichen der elterlichen Sorge im eA-Verfahren

OLG Saarbrücken Beschluss vom 06.11.2009, 9 WF 93/09 Zu den Voraussetzungen des Entzugs von Teilbereichen der elterlichen Sorge im einstweiligen Anordnungsverfahren Gründe I. Aus der am 16. Mai 1995 geschlossenen und durch Urteil des Amtsgericht – Familiengericht – Merzig vom 1. Oktober 2008 – 20 F 110/07

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BGH: Vor einem Sorgerechtsentzug ist der Erlass einer Verbleibensanordnung als milderes Mittel zu prüfen

BGH, Beschluss vom 22.01.2014 – XII ZB 68/11 BGB §§ 1666 Abs. 1, 1666 a, 1632 Abs. 4 Lebt ein Kind in einer Pflegefamilie und verlangen die Eltern die Rückführung des Kindes, muss der Erlass einer Verbleibensanordnung nach § 1632 Abs. 4 BGB als im Verhältnis zu

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