AG Bremen: Zur Kindeswohlgefährdung bei einem erheblichen Drogenkonsum der Eltern

AG Bremen, Beschluss vom  30.01.2018 – 58 F 300/18 EASO Amtsgericht Bremen Beschluss In der Kindschaftssache betreffend die elterliche Sorge für M. E. P. Beteiligte: 1. M. E. P., geboren am … in Bremen, wohnhaft …, Bremen 2. Amt für Soziale Dienste Sozialzentrum Gröpelingen/Walle Sozialdienst Junge Menschen,

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OLG Bremen: Zum Eingriff in das Elternrecht bei einer psychischen Erkrankung der Kindesmutter

OLG Bremen, Beschluss vom 04.01.2018 – 4 UF 125/17 Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen Geschäftszeichen: 4 UF 125/17 = 70 F 764/17 Amtsgericht Bremen Beschluss In der Familiensache betreffend die minderjährigen Kinder … Verfahrensbeistand zu 1. und 2.: Rechtsanwältin …, Bremen, Beteiligte: 1. Kindesmutter: …, Verfahrensbevollmächtigter zu 1:

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AG Syke: Grundvoraussetzung der Aufrechterhaltung der gemeinsamen elterlichen Sorge ist die objektive Kooperationsfähigkeit und die subjektive Kooperationsbereitschaft

AG Syke, Beschluss vom 28.04.2017 – 21 F 203/15 SO Grundvoraussetzung der Aufrechterhaltung der gemeinsamen elterlichen Sorge ist die objektive Kooperationsfähigkeit und die subjektive Kooperationsbereitschaft. Liegt diese nicht vor, ist einem Elternteil das Sorgerecht allein zu übertragen.  Sind beide Eltern grundsätzlich in der Lage, das Kind zu

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BVerfG: Sorgerechtsentziehung ohne hinreichende Feststellung einer Kindeswohlgefährdung verletzt Elternrecht

BVerfG, Beschluss vom 13. Juli 2017 – 1 BvR 1202/17 Leitsätze des Verfassers: Die bloße Existenz „besser geeigneter Personen“ vermag einen Sorgerechtsentzug nicht zu rechtfertigen. Dieser kommt allein dann in Betracht, wenn im Falle des Verbleibs des Sorgerechts beim Betroffenen eine nachhaltige Kindeswohlgefährdung zu befürchten wäre. Das Fehlen einer

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OLG Bremen: Bei wiederholten und regelmäßigen erneuten körperlichen Züchtigungen ist eine Inobhutnahme des Kindes nicht zu beanstanden

OLG Bremen, Beschluss vom 29.02.2016 – 5 UF 5/16 Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen Beschluss In der Familiensache betreffend die elterliche Sorge für … hat der 5. Zivilsenat – Senat für Familiensachen – des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Bremen durch den Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht L., den Richter am

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AG Bremen: Residenzmodell oder Wechselmodell, wenn bei beiden Eltern in gleicher Weise eine gute Erziehungseignung und Förderkompetenz vorhanden ist

AG Bremen, Beschluss vom 27.05.2016 – 71a F 702/15 SO Die Entscheidung wurde am 21.10.2016 durch das OLG Bremen abgeändert. Amtsgericht Bremen Beschluss In der Kindschaftssache betreffend die elterliche Sorge für … hat das Amtsgericht – Familiengericht – Bremen-Blumenthal durch den Richter am Amtsgericht O. am 27.05.2016

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OLG Schleswig: Keine Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf Vorrat

OLG Schleswig, Beschluss vom 14. April 2014 – Az. 10 UF 19/14 Tenor Auf die Beschwerde der Kindeseltern wird der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Kiel vom 20. Januar 2014 aufgehoben. Von der Erhebung von Gerichtskosten für den ersten Rechtszug und das Beschwerdeverfahren wird abgesehen. Außergerichtlichen

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AG Bremen: Ein Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts kommt nur bei einer akuten, unmittelbar bestehenden bzw. unmittelbare bevorstehenden akuten Gefahr des Kindeswohls in Betracht, bei denen ein Hauptsacheverfahren nicht abgewartet werden kann

Amtsgericht Bremen, Beschluss vom 13.05.2016 – 69 F 3523/16 EASO Amtsgericht Bremen Beschluss In der Kindschaftssache betreffend die elterliche Sorge für 1. bis 7. hat das Amtsgericht – Familiengericht – Bremen durch die Richterin am Amtsgericht K.-J. im Wege der einstweiligen Anordnung am 13.05.2016 beschlossen: 1. Der

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OLG Koblenz: Zu den Voraussetzungen für den Entzug der elterlichen Sorge oder von Teilbereichen der elterlichen Sorge im Wege einer einstweiligen Anordnung

OLG Koblenz, Beschluss vom 03.12.2014 – 13 UF 689/14 Titel Zu den Voraussetzungen für den Entzug der elterlichen Sorge oder von Teilbereichen der elterlichen Sorge im Wege einer einstweiligen Anordnung vor dem Hintergrund der jüngsten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.  Leitsätze des Verfassers: Bestimmender Maßstab ist zuvörderst das Kindeswohl. Nur wenn

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BVerfG: Gerichtliche Anordnung von Psychotherapie ist unzulässig

BVerfG, Beschluss vom 01. Dezember 2010 – 1 BvR 1572/10 Im Namen des Volkes  In dem Verfahren über  die Verfassungsbeschwerde der Frau N…, – Bevollmächtigte: Rechtsanwalt Thomas Saschenbrecker, Friedrichstraße 2, 76275 Ettlingen, Rechtsanwältin Karen Petroschka, in Sozietät Kanzlei Lösch, Caspar, Kuznik, Bismarckstraße 15, 64293 Darmstadt – gegen den

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