BGH: Zu den Anforderungen an den Grad der Wahrscheinlichkeit bei der Bewertung einer Kindeswohlgefährdung

BGH, Beschluss vom 06.02.2019 – XII ZB 408/18 Zu den Anforderungen an den Grad der Wahrscheinlichkeit bei der Bewertung einer Kindeswohlgefährdung nach § 1666 Abs. 1 BGB und der Prüfung der Verhältnismäßigkeit von Maßnahmen nach § 1666 Abs. 3 BGB, § 1666a BGB   Bundesgerichtshof BESCHLUSS 1.

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AG Syke: Zur Frage einer Kindeswohlgefährdung, wenn das Kind von häuslicher Gewalt berichtet

AG Syke, Beschluss vom 06.12.2018 – 23 F 27/18 SO AmtsgerichtSykeBeschluss In der Kindschaftssachebetreffend die elterliche Sorge für … und … Beteiligte: 1. …,geboren am …wohnhaft in der Obhut des Landkreises Diepholz,.. 2. …,geboren am …wohnhaft … 3. R. R., Syke Verfahrensbeistand 4. …,geboren am …wohnhaft …

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AG Bremen: Zur Kindeswohlgefährdung bei einem erheblichen Drogenkonsum der Eltern

AG Bremen, Beschluss vom 28.03.2018 – 58 F 3882/17 EASO Amtsgericht Bremen Beschluss In der Kindschaftssache betreffend die elterliche Sorge für … Beteiligte: 1. …, geboren am …, Bremen 2. C. W., Bremen – Verfahrensbeiständin 3. Amt für Soziale Dienste Sozialzentrum Gröpelingen/Walle Sozialdienst Junge Menschen, Hans-Böckler-Str. 9, 28217

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OLG Bremen: Zum Eingriff in das Elternrecht bei einer psychischen Erkrankung der Kindesmutter

OLG Bremen, Beschluss vom 04.01.2018 – 4 UF 125/17 Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen Geschäftszeichen: 4 UF 125/17 = 70 F 764/17 Amtsgericht Bremen Beschluss In der Familiensache betreffend die minderjährigen Kinder … Verfahrensbeistand zu 1. und 2.: Rechtsanwältin …, Bremen, Beteiligte: 1. Kindesmutter: …, Verfahrensbevollmächtigter zu 1:

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AG Syke: Grundvoraussetzung der Aufrechterhaltung der gemeinsamen elterlichen Sorge ist die objektive Kooperationsfähigkeit und die subjektive Kooperationsbereitschaft

AG Syke, Beschluss vom 28.04.2017 – 21 F 203/15 SO Grundvoraussetzung der Aufrechterhaltung der gemeinsamen elterlichen Sorge ist die objektive Kooperationsfähigkeit und die subjektive Kooperationsbereitschaft. Liegt diese nicht vor, ist einem Elternteil das Sorgerecht allein zu übertragen.  Sind beide Eltern grundsätzlich in der Lage, das Kind zu

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AG Bremen: Keine familiengerichtlichen Maßnahmen, wenn Eltern einer sozialpädagogischen Familienhilfe zugestimmt haben

AG Bremen, Beschluss vom 15.08.2017 – 61 F 3813/16 SO Amtsgericht Bremen Beschluss In der Kindschaftssache betreffend die elterliche Sorge für L. M. R. P. Beteiligte: 1. L. M. R. P., geboren am … in Bremen, wohnhaft … Bremen 2. Rechtsanwältin Dr. V. C., Bremen – die Verfahrensbeiständin

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BVerfG: Auch ein unverwertbares familienpsychologisches Gutachten ist verwertbar

BVerfG, Beschluss vom 27. April 2017 – 1 BvR 563/17 BUNDESVERFASSUNGSGERICHT In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde der Frau J…, – Bevollmächtigte: Rechtsanwälte Kässens & Katenhusen, Kanonierstraße 1, 26135 Oldenburg – gegen a) den Beschluss des Oberlandesgerichts Oldenburg vom 23. Januar 2017 – 11 UF 150/16 -, b) den

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BGH: Zu den Maßnahmen wegen Gefährdung des Kindeswohls

BGH, Beschluss vom 23.11.2016 – XII ZB 149/16 BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS a) Eine Kindeswohlgefährdung im Sinne des § 1666 Abs. 1 BGB liegt vor, wenn eine gegenwärtige, in einem solchen Maß vorhandene Gefahr festgestellt wird, dass bei der weiteren Entwicklung der Dinge eine erhebliche Schädigung des geistigen oder leiblichen Wohls des

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OLG Bremen: Eine Beschleunigungsrüge unter Hinweis auf eine unterlassene oder zu großzügige Fristsetzung bei Gutachteraufträgen bereits bei Auftragserteilung ist ausgeschlossen

OLG Bremen, Beschluss vom 02.02.2017 – 4 UF 14/17 Leitsätze des Verfassers Die vom Familiengericht in einem familienpsychologischen Sachverständigengutachten gesetzte Frist, innerhalb derer das Gutachten zu erstatten ist, kann nicht zur Begründetheit der Beschleuinigungsbeschwerde führen. Zwar kann die unterlassene oder zu großzügige Fristsetzung bei Gutachteraufträgen ein Umstand

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OLG Düsseldorf: Allein die Tatsache, dass ein Säugling vom Wickeltisch gefallen ist, vermag einen Eingriff in das Sorgerecht der Eltern nicht zu rechtfertigen.

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.03.2015 – II – 5 UF 254/14 42 F 151/13 AG Langenfeld Oberlandesgericht Düsseldorf BESCHLUSS In der Familiensache betreffend das minderjährige Kind …, geboren am …, an der beteiligt sind: … hat der 5. Senat für Familiensachen des Oberlandesgerichts Düsseldorf durch die Vorsitzende Richterin

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