OLG Köln: Sorgerechtsentziehung setzt eingehende Feststellungen zur Kindeswohlgefährdung voraus

OLG Köln, Beschluss vom 25. Februar 2015 – 26 UF 156/14 Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist Voraussetzung für ein Eingreifen des Gerichts eine gegenwärtige, in einem solchen Maß vorhandene Gefahr, dass sich bei der weiteren Entwicklung der Dinge eine erhebliche Schädigung des geistigen oder leiblichen Wohls

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Brandenburgisches OLG: Rückübertragung des Sorgerechts auf eine Kindesmutter bei positiver Entwicklung des Kindes

Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 03.07.2013 – 9 UF 25/12 Elterliche Sorge: Rückübertragung des Sorgerechts auf eine Kindesmutter bei positiver Entwicklung des Kindes Tenor Auf die Beschwerde der Kindesmutter vom 12. Januar 2012 wird der Beschluss des Amtsgerichts Senftenberg – Familiengericht – vom 12. Dezember 2011 – Az. 32

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KG: Zur Frage, wann sorgerechtliche Maßnahmen zu ergreifen sind, wenn ein beteiligter Elternteil sich weigert, an der vom Familiengericht angeordneten Begutachtung mitzuwirken.

KG, Beschluss vom 15. Januar 2016 – 13 UF 202/14 1. Eine Kindeswohlgefährdung, die Anlass zu einem familiengerichtlichen Eingriff in das elterliche Sorgerecht gibt, kann sich auch aus der Summe einer Vielzahl von Einzelaspekten ergeben. 2. Ein Verfahren wegen Kindeswohlgefährdung ist nicht bereits dann ohne sorgerechtliche Maßnahmen

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BGH: Zur Beschwerde gegen Übertragung des Sorgerechts vom Amtsvormund auf den anderen Elternteil

BGH, Beschluss vom 27. April 2016 – XII ZB 67/14 Nichtamtlicher Leitsatz: Maßnahmen nach § 1666 BGB sind grundsätzlich nur als vorübergehend anzusehen und erwachsen nur in formelle, nicht jedoch in materielle Rechtskraft. Im Rahmen einer Sorgerechtsentscheidung nach vorausgegangenem Entzug der elterlichen Sorge ist immer auch zu

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OLG Hamm: Zur Bewertung eines familienpsychologischen Sachverständigengutachtens

OLG Hamm, Beschluss vom 06.06.2016 – 4 UF 186/15 Oberlandesgericht Hamm Beschluss Vorinstanz: Amtsgericht Schwerte, 3 F 148/14 Leitsätze: Das Ergebnis eines Sachverständigengutachtens ist hinsichtlich der einzelnen Schlussfolgerungen zu bewerten, ob konkrete (unstreitige) Belegtatsachen vorliegen. Ein konstanter Wille des Kindes ist beachtlich, wenn die Überwindung des Willens

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OLG Bremen: Bei wiederholten und regelmäßigen erneuten körperlichen Züchtigungen ist eine Inobhutnahme des Kindes nicht zu beanstanden

OLG Bremen, Beschluss vom 29.02.2016 – 5 UF 5/16 Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen Beschluss In der Familiensache betreffend die elterliche Sorge für … hat der 5. Zivilsenat – Senat für Familiensachen – des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Bremen durch den Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht L., den Richter am

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Entscheidungen des BVerfG zu Fremdunterbringungen in Kindesschutzverfahren

Wichtige Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts seit März 2014 Anmerkung des Verfassers Bei der Zusammenfassung der nachfolgenden Entscheidungen sind Wiederholungen der dargestellten Inhalte beabsichtigt. Die nachfolgenden Texte wurden als Kurzfassung, eines vom Verfasser gefertigten Skriptes, komprimiert. Damit der Zusammenhang aus dem Ursprungskript nicht verloren geht, wurde die nachfolgende Darstellung

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AG Bremen: Ein Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts kommt nur bei einer akuten, unmittelbar bestehenden bzw. unmittelbare bevorstehenden akuten Gefahr des Kindeswohls in Betracht, bei denen ein Hauptsacheverfahren nicht abgewartet werden kann

Amtsgericht Bremen, Beschluss vom 13.05.2016 – 69 F 3523/16 EASO Amtsgericht Bremen Beschluss In der Kindschaftssache betreffend die elterliche Sorge für 1. bis 7. hat das Amtsgericht – Familiengericht – Bremen durch die Richterin am Amtsgericht K.-J. im Wege der einstweiligen Anordnung am 13.05.2016 beschlossen: 1. Der

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OLG Koblenz: Zu den Voraussetzungen für den Entzug der elterlichen Sorge oder von Teilbereichen der elterlichen Sorge im Wege einer einstweiligen Anordnung

OLG Koblenz, Beschluss vom 03.12.2014 – 13 UF 689/14 Titel Zu den Voraussetzungen für den Entzug der elterlichen Sorge oder von Teilbereichen der elterlichen Sorge im Wege einer einstweiligen Anordnung vor dem Hintergrund der jüngsten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.  Leitsätze des Verfassers: Bestimmender Maßstab ist zuvörderst das Kindeswohl. Nur wenn

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BVerfG: Gerichtliche Anordnung von Psychotherapie ist unzulässig

BVerfG, Beschluss vom 01. Dezember 2010 – 1 BvR 1572/10 Im Namen des Volkes  In dem Verfahren über  die Verfassungsbeschwerde der Frau N…, – Bevollmächtigte: Rechtsanwalt Thomas Saschenbrecker, Friedrichstraße 2, 76275 Ettlingen, Rechtsanwältin Karen Petroschka, in Sozietät Kanzlei Lösch, Caspar, Kuznik, Bismarckstraße 15, 64293 Darmstadt – gegen den

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