OLG Bremen: Entscheidung im Verfahren 71a F 702/15 SO (AG Bremen-Blumenthal)

Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen Nichtöffentliche Sitzung 4. Zivilsenat – Senat für Familiensachen – Geschäftszeichen: 4 UF 79/16 = 71a F 702/15 Amtsgericht Bremen-Blumenthal Bremen, 21. Oktober 2016 Gegenwärtig: Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Dr. Haberland Richter am Oberlandesgericht Küchelmann Richterin am Oberlandesgericht Dr. Röfer ohne Hinzuziehung einer Protokollführerin Protokoll

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OLG Frankfurt am Main: Eltern kann nicht der Nachweis abverlangt werden, ihre Erziehungsfähigkeit nachzuweisen. Auch reichen reine Zweifel an der Erziehungsfähigkeit nicht aus, Kinder aus der elterlichen Umgebung zu nehmen.

OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 21. Dezember 2011 – 2 UF 481/11 Den Eltern kann der Nachweis ihrer Erziehungsfähigkeit nicht abverlangt werden. Ein solch geforderter Nachweis zeigt ein eklatantes Fehlverständnis der maßgeblichen Vorschriften in §§ 1666, 1666 a BGB. Die Entziehung elterlicher Sorge unterliegt – wegen

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OLG Bremen: Vor Anordnung eines Umgangsausschlusses hat das Familiengericht den Sachverhalt umfassend aufklären. In der Regel wird hierzu eine erneute Sachverständigenbegutachtung erforderlich sein.

OLG Bremen, 05.08.2016 – 4 UF 49/16 Es ist grundsätzlich von der Prämisse auszugehen, dass der Umgang mit dem eigenen Elternteil in der Regel dem Kindeswohl entspricht. Daher muss der Umgang gegebenenfalls auch gegen den Kindeswillen gewährt werden, soweit nicht die Begründung seiner Ablehnung aus der Sicht

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OLG Bremen: Zur Sachverhaltsaufklärung bei einem Ausschluss des Umgangs des Vaters mit den Kindern und zur Beachtlichkeit des Kindeswillens gegen den Umgang

OLG Bremen, Beschluss vom 15.04.2013 – 4 UF 3/13 Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen Geschäftszeichen: 4 UF 3/13 = 70 F 1489/12 Amtsgericht Bremen B e s c h l u s s In der Familiensache betreffend die mdj. Kinder 1. A. .[…], geb. am […]1997, […], 2.

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BGH: Sorgerecht bei Auswanderung und zur Sachaufklärung durch das Familiengericht anhand von Kindeswohlkriterien

  BGH, Beschluss vom 28.04.2010 – XII ZB 81/09 Tenor Auf die Rechtsbeschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des 2. Zivilsenats – Familiensenat – des Oberlandesgerichts München vom 9. April 2009 aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Behandlung und Entscheidung – auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens –

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KG Berlin: Ausschluss des Umgangs des Vaters mit den Kindern und zur Beachtlichkeit des Kindeswillens gegen den Umgang

KG Berlin, Beschluss vom 14.11.2012 – 13 UF 141/12 Orientierungssatz Sprechen sich die fast 12 und 14 Jahre alten Kinder eindeutig gegen einen Umgang mit dem Vater aus, ist ihr Wille dann beachtlich, wenn ihr geäußerter Wille alle Kriterien erfüllt, die für einen beachtlichen Kindeswillen maßgeblich sind. Erforderlich ist insoweit,

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OLG Schleswig: Sachaufklärung durch das Familiengericht

OLG Schleswig, Beschluss vom 22. September 2015 – 10 UF 105/15 Tenor 1.Auf die Beschwerde des Kindesvaters wird der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Lübeck vom 8. Mai 2015 (125 F 45/15) aufgehoben und die Sache zur erneuten Behandlung und Entscheidung – auch über die außergerichtlichen

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OLG Köln: Sorgerechtsentziehung setzt eingehende Feststellungen zur Kindeswohlgefährdung voraus

OLG Köln, Beschluss vom 25. Februar 2015 – 26 UF 156/14 Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist Voraussetzung für ein Eingreifen des Gerichts eine gegenwärtige, in einem solchen Maß vorhandene Gefahr, dass sich bei der weiteren Entwicklung der Dinge eine erhebliche Schädigung des geistigen oder leiblichen Wohls

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Brandenburgisches OLG: Rückübertragung des Sorgerechts auf eine Kindesmutter bei positiver Entwicklung des Kindes

Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 03.07.2013 – 9 UF 25/12 Elterliche Sorge: Rückübertragung des Sorgerechts auf eine Kindesmutter bei positiver Entwicklung des Kindes Tenor Auf die Beschwerde der Kindesmutter vom 12. Januar 2012 wird der Beschluss des Amtsgerichts Senftenberg – Familiengericht – vom 12. Dezember 2011 – Az. 32

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KG: Zur Frage, wann sorgerechtliche Maßnahmen zu ergreifen sind, wenn ein beteiligter Elternteil sich weigert, an der vom Familiengericht angeordneten Begutachtung mitzuwirken.

KG, Beschluss vom 15. Januar 2016 – 13 UF 202/14 1. Eine Kindeswohlgefährdung, die Anlass zu einem familiengerichtlichen Eingriff in das elterliche Sorgerecht gibt, kann sich auch aus der Summe einer Vielzahl von Einzelaspekten ergeben. 2. Ein Verfahren wegen Kindeswohlgefährdung ist nicht bereits dann ohne sorgerechtliche Maßnahmen

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